Die Volksbefragung ist vorbei, das Ergebnis steht fest:
Bundesheer und Zivildienst bleiben den Österreicherinnen und Österreichern auf eigenen Wunsch erhalten, verpflichtend.
Den Österreicherinnen?
Ja, auch ihnen, aber nur als Nutznießer der beiden Institutionen, nicht als aufgrund von Gleichberechtigung auch gleichermaßen in die Pflicht genommene Staatsbürgerinnen.
Die Spitzen der beiden Großparteien haben sich bereits festgelegt:
Daran soll sich nichts ändern.
Es wäre dennoch an der Zeit, dass die Frauenministerin und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter, allen voran die feministisch inspirierten Journalistinnen und Journalisten dieses Landes, ihren Forderungen nach „Gleichberechtigung“ echte Glaubwürdigkeit verleihen –
durch die längst fällige Korrektur des Systems hin zur gleichen Verteilung der staatsbürgerlichen Pflichten.
Denn dass es in wenigstens zwei Bereichen unserer Gesellschaft (im Unterschied zu den bloß vermuteten „absichtlichen“ Benachteiligungen DER Frauen durch DIE Männer) tatsächliche absichtliche Diskriminierung der Männer gibt, ist klar:
Bei der Wehrpflicht (dem Zivildienst) und beim Pensionsalter.
Nach einer Quotenregelung und der verpflichtenden gleichen Aufteilung der Karenzzeit auf Männer und Frauen zu rufen (Forderungen, die – unabhängig von der Frage nach Bundesheer / Zivildienst und Pensionsalter – aus vielen Gründen zu hinterfragen sind), bei der Übernahme der Pflichten aber zu schweigen, ist unseriös.
Gleichberechtigung als Korrektur von Diskriminierung beginnt bei der gleichen Verteilung und Übernahme von Pflichten.