Es ist kein einfaches Thema.
Sollen Bücher, die für manche Menschen „heilige Schriften“ sind, öffentlich verbrannt werden dürfen?
Selbstverständlich!
Soll man sie aber auch tatsächlich verbrennen?
Eine klare Antwort auf diese Frage fällt schon nicht mehr ganz so leicht.
Soeben wurde die schwedische Botschaft im Irak gestürmt und in Brand gesetzt, weil in Schweden bei einer öffentlichen Demonstration eine Ausgabe des Koran hätte verbrannt werden sollen.
Zwar wurde keiner der Mitarbeiter vor Ort verletzt, doch ein Angriff auf die westlichen Werte der Freiheit – und dazu gehören auch die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit – ist der Sturm auf die Botschaft allemal.
Man kann bis zu einem gewissen Grad verstehen, dass Muslime es nicht gut finden, wenn jemand ihre „heilige Schrift“ verbrennt.
Doch aus säkularer Perspektive ist der Koran ein Buch wie jedes andere.
Nun wurden zwar in der Geschichte der Menschheit schon öfter Bücher verbrannt, man denke etwa an die Nazizeit.
Meistens dienten diese Verbrennungen der Unterdrückung des freien Denkens.
Doch im Fall der öffentlichen Verbrennung des Koran geht es, wenn man jenen glaubt, die sie vornehmen, nicht darum, die Freiheiten von Menschen einzuschränken.
Das Ziel dieser Aktion ist die Kritik an einer Religion, die sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen muss, Gewalt zu befürworten oder jedenfalls nicht zu verurteilen, wenn ihre Ideen angegriffen werden – wohlgemerkt: nicht ihre Vertreter, bloß deren Überzeugungen.
Der Islam ist, wie seine Verteidiger immer wieder anmerken, eine Religion des Friedens.
Aber kann diese Position tatsächlich aufrecht erhalten werden, wenn seine Anhänger auf die Ankündigung der Verbrennung eines Buches, „heilig“ oder nicht, so reagieren, wie dies in Bagdad geschah?
Man muss nicht unbedingt vom Recht, ein „heiliges Buch“ zu verbrennen, Gebrauch machen.
Doch dafür eintreten, dass dies möglich ist, sollten wir auf jeden Fall.
Kategorie: Gesellschaft
Lasst die Bären los?
Ich bin ein großer Freund von Tieren, es gibt kaum eines, das ich nicht liebenswert oder wenigstens interessant finde.
Okay, bei Hunden bin ich mir nicht ganz sicher, denn ich wurde bereits zwei Mal gebissen – wobei: gebissen ist übertrieben. Zwei Hunde haben nach mir geschnappt und wahrscheinlich war ich daran nicht ganz unschuldig, weil ich ihnen zu nahe gekommen bin.
Egal, hier geht es um Bären, ganz konkret um die 17-jährige Bärin Gaia alias JJ4. Die war in Südtirol unterwegs und hat unlängst einen 26-jährigen Jogger angefallen und getötet.
Ganz ehrlich:
So sehr ich die Idee des Artenschutzes unterstütze, ganz nachvollziehen kann ich es nicht, warum man Tiere wieder ansiedelt, die aufgrund der Ausbreitung der menschlichen Zivilisation zurückgedrängt worden sind – vor allem, wenn es sich dabei um gefährliche Wildtiere handelt.
Auch wenn das nach Speziesismus klingt: Mir ist der Mensch die liebste Tierart von allen. Und deshalb interessieren mich seine Sicherheit und sein Überleben mehr als die von Bären.
Wer Bären schützen will, sollte ein Naturreservat anlegen und sie dort aussetzen. In der Nähe von menschlichen Siedlungen, frei laufend, haben sie nach meinem Dafürhalten nichts verloren.
Universal-Joker „Feminismus“?
Der als „feministisch“ geltende Film einer ebensolchen Regisseurin, Marie Kreutzer, ist wegen Kritik an den illegalen Aktivitäten eines Hauptdarstellers in die öffentliche Kritik geraten.
Mehrere Kinos haben den Film aus dem Programm genommen.
Als Kandidat für den Auslands-Oscar ist „Corsage“, so der Name des Films, aber weiter im Programm.
Nun hat auch noch eine Gruppe linker Künstler und Kulturschaffender (darunter so namhafte wie die Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek) eine Lanze für den Film gebrochen.
In einem offenen Brief fordern die Unterzeichner, der Film dürfe nicht boykottiert werden. Die Argumentation dafür lautet wie folgt:
„Wir sind erschüttert, dass ein feministischer Film, der Machtverhältnisse und Rollenbilder hinterfragt, der international für seine visuelle Kraft und seinen Inhalt gewürdigt wird, wegen der Taten eines Mannes aus dem Kinoprogramm genommen und dadurch dem Täter eine Macht gegeben wird, die ihm nicht zusteht.“
Während in den letzten Jahren einige Filme bzw. Serien deshalb aus der Öffentlichkeit verschwanden oder nach einer Nachbesetzung (teilweise) neu gedreht worden sind, weil (bis dahin unbewiesene) Vorwürfe gegen männliche Schauspieler erhoben wurden – Stichwort „#metoo“ -, geht es in diesem Fall um einen Täter, der geständig ist.
Dennoch wird dieser Fall anders behandelt.
Das ist irritierend, weil der Eindruck entsteht, unmoralisches und sogar illegales Handeln von an der Produktion eines Films beteiligten Personen ist nicht so schlimm, so lange der Film bzw. seine Regisseurin „feministisch“ ist.
Zweierlei Maß, das geht gar nicht!
Neues „profil“?
Das Nachrichtenmagazin „profil“ und ich haben eines gemeinsam: Wir wurden beide 1970 „geboren“.
Oscar Bronner, der später die Tageszeitung „Der Standard“ gründete, hat im selben Jahr auch das Wirtschaftsmagazin „trend“ ins Leben gerufen.
Trotz einiger inhaltlicher und formaler Änderungen, welche die Magazine durchlaufen haben, ist zumindest das „profil“ im Großen und Ganzen das geblieben, was es schon immer war:
Ein seriöser und doch humorvoller Begleiter durch die wichtigsten Themen des Landes und der Welt, optisch ansprechend und inhaltlich anspruchsvoll von einem professionellen Team gestaltet.
Nun zieht sich Christian Rainer, seit rund einem Vierteljahrhundert in Amt und Würden als Herausgeber und Chefredakteur, aus dem „profil“ zurück. Eine neue Chefredakteurin, Anna Thalhammer, zieht in die Redaktion ein, die betriebswirtschaftlichen Agenden übernimmt in der Funktion des Geschäftsführers Richard Grasl.
Ob das „profil“ seiner mehr oder weniger neutralen, objektiv berichtenden Rolle treu bleiben wird, dürfte sich bald zeigen.
Zu wünschen wäre es dem Magazin und seinem Team jedenfalls.
Zahlstunde
Es ist soweit:
Der ORF ist einem – aus seiner Sicht – bedeutenden Ziel ein Stück nähergerückt.
Aus einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs geht hervor, dass die Möglichkeit, dass Konsumenten, die ORF-Inhalte ausschließlich über das Internet konsumieren (Stichwort „Streaming“), nichts dafür bezahlen, gegen die Verfassung verstößt.
Mit anderen Worten:
Das online zur Verfügung gestellte Programm darf nicht gratis sein, wenn jene, die über ein TV- oder Radiogerät verfügen, Rundfunkgebühren entrichten müssen.
Das wirft natürlich eine Menge Fragen auf, eine der wichtigsten lautet:
Muss der ORF neben seinem Flaggschiff auf dem Küniglberg in Wien auch noch neun Landesstudios betreiben?
Ließen sich diese und mit ihnen ihr fest angestelltes Personal und die für dieses zu betreibende Infrastruktur nicht auch einsparen?
Wenn sämtliche Österreicher, also auch jene, die weder über ein TV- noch über ein Radiogerät verfügen, künftig Gebühren entrichten müssen, bloß, weil sie Internetzugang haben, haben sie natürlich ein berechtigtes Interesse, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Fairer wäre es, den Zugang zu ORF-Inhalten via Internet an die Benutzung eines individuellen Accounts zu knüpfen, der gegen eine bestimmte Gebühr freigeschaltet wird.
Denn es ist schwer zu argumentieren, dass Menschen, die den ORF online nicht nutzen, trotzdem bezahlen oder ihren Internetzugang abbestellen müssen. Das käme vor allem für jene, die das Internet zum Arbeiten benötigen, einem Berufsverbot gleich.
Rosen & Kriege
Michael Douglas und Kathleen Turner machten es 1989 vor – allerdings nur im Film:
„Der Rosenkrieg“ war ein bitterböses Sittenbild eines Paares, das sich von Liebe zu gegenseitigem Hass mit tödlichem Ausgang entwickelte.
Mindestens ebenso traurig, wenn auch nicht ganz so tragisch – die Beteiligten leben noch – gestaltete sich die echte Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und Amber Heard.
Nun wurde sie in mehreren Anklagepunkten (er in nur einem) schuldig gesprochen.
In der Gerichtsverhandlung ging es um Verleumdung (von Depp durch Heard), das Thema „häusliche Gewalt“ wurde nur indirekt abgehandelt, es bildete den Hintergrund der Eskalation des Konflikts, zu welchem sich die Beziehung der beiden Hollywood-Stars gewandelt hatte.
Doch wer wem Gewalt angetan hat, er ihr oder sie ihm oder jeder von beiden dem jeweils anderen, das werden wir wohl nie erfahren.
Depp hatte bezüglich der Beweise in der Verhandlung jedenfalls die besseren Karten, was nicht bedeutet, dass er nicht auch Gewalt gegenüber Heard ausgeübt haben könnte.
Doch vor Gericht zählt nicht das, was vielleicht wirklich passiert ist (und nur Depp und Heard wissen können), es geht ausschließlich darum, was bewiesen werden kann.
(Die Tatsache, dass eine Frau ihrem Mann ins Bett kackt, lässt ihren Charakter genauso irritierend erscheinen wie jene den seinen, dass ihr Mann schon frühmorgens betrunken durch die Wohnung torkelt und voller Aggression die Türen von Küchenkästen so fest zuschlägt, dass die Glasscheiben zerspringen.)
Irritierend ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass mehrere Medien eine Niederlage für die #metoo-Bewegung aus dem Ausgang des Verfahrens abgeleitet haben.
Doch lässt sich dieser Schluss tatsächlich ziehen?
Ich denke, nein.
Denn wenn die auch via Social Media von Vertretern beider Lager ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und Amber Heard einen wesentlichen positiven Aspekt aufzuweisen hatte, dann diesen:
Gerade trotz der #metoo-Bewegung haben die Geschworenen offensichtlich streng „lege artis“ geurteilt, das heißt: sich auf das beschränkt, was durch Beweise ausreichend belegt war.
Das mag für Amber Heard tragisch sein, falls mehr passiert sein sollte, als sie beweisen konnte.
Es zeigt aber, dass der Rechtsstaat – zumindest in diesem Fall – funktioniert hat.
Non scholae, sed vitae discimus
Maturantinnen und Maturanten gehen auf die Barrikaden. Der Grund: Sie möchten, dass beim heurigen Abschlussjahrgang auf die mündliche Matura verzichtet wird.
Die besondere Situation durch Corona, so die Argumentation, würde dies rechtfertigen.
Nun stellt die aktuelle Situation selbstverständlich alle von uns täglich vor Herausforderungen:
Maskenpflicht, Homeoffice, Testen, Krankheit und leider manchmal auch Tod.
Dass die Jüngsten in unserer Gesellschaft, die in ihrem bisherigen, kurzen Leben noch keine Erfahrungen mit Ausnahmesituationen machen mussten, von der momentanen besonders betroffen sind, steht außer Frage.
Dennoch scheint es mir weder gerechtfertigt, noch sinnvoll, die Leistungskriterien zu verwässern.
Früher oder später müssen die Kinder und Jugendlichen von heute sich dem Ernst des Lebens stellen, die Corona-Pandemie und die Erschwernisse, die sie mit sich bringt, könnten als Generalprobe gesehen bzw. als Training für den Ernstfall genutzt werden.
Dass es sich dabei ja auch tatsächlich um einen Ernstfall handelt, kann die Entscheidung für diese Herangehensweise bestärken.
Die Leistungsanforderungen im Bildungssektor werden kontinuierlich herabgesetzt – mit sehr wahrscheinlich problematischen Folgen für die Zukunft.
Wer immer den leichteren Weg wählt, wird irgendwann vom Leben überrollt.
Logik und Empirie
Ein durch und durch befremdliches Jahr 2021 steht kurz vor seinem Ende.
Wir mussten erleben, wie Menschen mit höchst unterschiedlichem politischen bzw. weltanschaulichen Hintergrund, getrieben von Unwissenheit, Irrationalität und Angst, auf die Straße gingen und mit zunehmender Aggressivität gegen „die da oben“ demonstrierten.
Was läuft eigentlich falsch in einem der reichsten Länder der Welt, dass ein so hohes Maß an Verweigerung, die eigenen Überzeugungen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, das Alltagsgeschehen bestimmen kann?
Ich habe bereits darauf hingewiesen, wie die (Partei-)Politik – und zwar quer durch alle politischen Lager – immer wieder jene gesellschaftlichen Bereiche (vor allem Politik, Ökonomie, Wissenschaft) hinterfragt und attackiert, denen die Menschen hierzulande eigentlich ihren hohen Lebensstandard zu verdanken haben.
Es sind nicht Glaube und Ideologie, auf denen unsere Lebensqualität in einer Welt beruht, in der immer noch in vielen Ländern Armut, Not, Kriege und religiöser Fanatismus zu Grausamkeit und gewaltsamem Tod tausender Menschen führen.
Die Vorzüge der Zivilisation verdanken sich politischer Freiheit und der systematischen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit sämtlichen für die Menschheit relevanten Themen.
Logik und Empirie sind die wichtigsten Ingredienzen einer vernunftbasierten Entwicklung der Welt.
Doch leider sind sich offensichtlich zu wenige Menschen dieser Tatsache bewusst oder leugnen sie absichtlich.
Es wird Zeit, das Projekt der Aufklärung zu erneuern und das „lumen naturale“, die Fackel der Vernunft, in jene dunklen Winkel zu tragen, die es weltweit, aber leider sogar in einem relativ erleuchteten Land wie Österreich immer noch gibt.
An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!
Dass auch Worte Taten sein können, wissen wir spätestens seit der sogenannten „Sprechakttheorie“.
Doch von solchen philosophischen Überlegungen abgesehen und auch davon, ob die Chatnachrichten, welche die Behörden auf dem Handy von Thomas Schmid, Intimus von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, fanden, strafrechtlich relevant für letzteren werden könnten:
Wer so über Parteikollegen und die österreichische Bevölkerung spricht, sollte nicht deren Repräsentant sein, in welcher Rolle auch immer, egal, ob als Bundeskanzler oder Nationalratsabgeordneter.
Dass Sebastian Kurz seinen Vorgänger und ehemaligen Parteichef als „Arsch“ bezeichnet, könnte man eventuell noch durchgehen lassen, nach dem Motto: Es bleibt ja in der Familie. Und wer die Steigerung „Freund – Feind – Parteifreund“ kennt, darf wohl auch nicht allzu überrascht von solchen verbalen Lieblosigkeiten sein.
Doch der Wunsch, ein „Bundesland aufzuhetzen“, einen hohen katholischen Würdenträger von seinem „Prätorianer“ (Schmid über Schmid) unter Druck setzen zu lassen, während man PR-tauglich andernorts und -tags den braven Christ und Katholiken spielt, geht gar nicht.
Bis heute hat der – mittlerweile zweifache – ehemalige Bundeskanzler sich nicht für diese Chats expressis verbis entschuldigt, nicht einmal indirekt.
Wenn man diejenigen seiner Meldungen, die seine Parteifreunde (und der ÖVP-eigene Ethikrat) als Entschuldigung bezeichnen, analysiert, beschleicht einen viel eher der Eindruck, als wäre hier ein absolutistischer Monarch beleidigt darüber, dass die Institutionen der Demokratie ihm auf die Finger geschaut und es sogar gewagt haben, ihm draufzuklopfen.
Wie kann Sebastian Kurz ernsthaft glauben, er hätte nach all dem das Recht, als Vertreter des Volks, noch dazu von eben diesem bezahlt, im Parlament zu sitzen?
Ich weiß nicht, welche Arroganz mich am meisten aufregt: diejenige, die in den Chats zum Ausdruck kommt, jene, die daraus spricht, dass Kurz sich bis heute nicht glaubhaft entschuldigt hat, oder jene, auf Basis derer er auf einem Sitz im Nationalrat Platz genommen hat, in der absurden Erwartung, nach für ihn positiver Erledigung der diversen Verfahren, wieder zum Bundeskanzler werden zu dürfen.
Die vierte Welle
Es ist soweit:
Der Herbst kommt und die vierte Corona-Welle ist im Anrollen.
Die Zahl der Impfungen stagniert, währen diejenige der belegten Intensivbetten in den Spitälern steigt.
Die Menschen sind Corona-müde, trotzdem will ein erklecklicher Teil von ihnen sich nach wie vor nicht impfen lassen, obwohl die Gefahren, die von einer Impfung ausgehen, wesentlich geringer sind als jene, die mit einer möglichen Infektion einhergehen könnten.
Was jene, die ihren Egoismus und ihre Ignoranz zum Freiheitskampf gegen „Impffaschismus“ hochstilisieren, nicht begreifen:
Eine Überlastung des Intensivmedizin-Systems könnte indirekt auch ihnen selbst auf den Kopf fallen, nämlich dann, wenn sie aus ganz anderen Gründen als jenen eines schweren Verlaufs einer Infektion mit Corona ein Intensivbett benötigen würden.
Und das könnte im Fall eines Autounfalls so gut wie jedem von uns drohen.
Es geht auch, aber eben nicht nur um Solidarität mit den anderen, insbesondere den Schwächsten in unserer Gesellschaft.
Es geht, indirekt, um kluges Handeln im mittel- bis langfristigen Eigeninteresse.