Novomatic

Natürlich dürfen auch Glücksspielkonzerne wie Novomatic Parteien fördern.

Daran ist nichts auszusetzen, so lange dieses „Sponsoring“ nicht als Grundlage für politische Gegenleistungen fungiert.

Ob dies im aktuellen Fall der Fall ist, wird noch zu prüfen sein.

Dass Finanzminister Gernot Blümel von der WKStA als Verdächtiger gehandelt wird, was wiederum zu einer Hausdurchsuchung führte, ist kein Beweis dafür, dass er etwas Illegales getan hat.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dass Blümel auf die Versuche des Glücksspielkonzerns, per SMS um Hilfe bei Steuerproblemen im Ausland zu ersuchen und im selben SMS gleichsam eine entsprechende Gegenleistung in Aussicht zu stellen („Spende“), nicht sofort mit einem entrüsteten SMS (z.B.: „Wie kommst du auf die Idee, mir Geld anzubieten für eine politische Intervention?“) zu reagieren, ist jedenfalls sonderbar.

Es bestätigt immer noch keinen Verdacht, läßt aber jedenfalls die Hintertür zur Möglichkeit offen, dass alles möglich sei.

Und genau solche Zweideutigkeiten, ob Absicht oder Schlamperei, kann sich ein seriöser Spitzenpolitiker nicht leisten, nein: So etwas kann und darf sich kein Politiker leisten.