Ich bin kein Fan unseres amtierenden Bundeskanzlers Sebastian Kurz.
Wenn das, was wir über die Medien darüber wissen, wie er bei der Besetzung von Management-Positionen in staatsnahen Betrieben und beim Umgang mit anderen gesellschaftlichen Playern, z.B. der Katholischen Kirche (und das sage ich als Atheist), agiert, halte ich ihn sogar für explizit unsympathisch.
Trotzdem finde ich die Rufe aus den Reihen der Oppositionsparteien, Kurz müsse im Fall einer Anklage zurücktreten, problematisch.
Denn meine persönlichen Sympathien für einen Menschen – und das gilt auch für Politiker – spielen keine Rolle dafür, wie die juristische Beurteilung dieses Menschen auszusehen hat.
In Österreich gilt, so wie in den meisten anderen mir bekannten demokratischen Rechtsstaaten, ein Angeklagter so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen wurde – wohlgemerkt: von einem Gericht, nicht von Medien und auch nicht von der Bevölkerung per „Social Media“-Abstimmung.
Das mag schwer erträglich sein, vor allem dann, wenn man sich ganz sicher ist, dass eine Person nicht bloß schuldig sondern auch ein problematischer Mensch ist.
Dennoch gelten in einem Rechtsstaat Rechte.
Auch für Politiker, auch für Sebastian Kurz.