Michael Douglas und Kathleen Turner machten es 1989 vor – allerdings nur im Film:
„Der Rosenkrieg“ war ein bitterböses Sittenbild eines Paares, das sich von Liebe zu gegenseitigem Hass mit tödlichem Ausgang entwickelte.
Mindestens ebenso traurig, wenn auch nicht ganz so tragisch – die Beteiligten leben noch – gestaltete sich die echte Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und Amber Heard.
Nun wurde sie in mehreren Anklagepunkten (er in nur einem) schuldig gesprochen.
In der Gerichtsverhandlung ging es um Verleumdung (von Depp durch Heard), das Thema „häusliche Gewalt“ wurde nur indirekt abgehandelt, es bildete den Hintergrund der Eskalation des Konflikts, zu welchem sich die Beziehung der beiden Hollywood-Stars gewandelt hatte.
Doch wer wem Gewalt angetan hat, er ihr oder sie ihm oder jeder von beiden dem jeweils anderen, das werden wir wohl nie erfahren.
Depp hatte bezüglich der Beweise in der Verhandlung jedenfalls die besseren Karten, was nicht bedeutet, dass er nicht auch Gewalt gegenüber Heard ausgeübt haben könnte.
Doch vor Gericht zählt nicht das, was vielleicht wirklich passiert ist (und nur Depp und Heard wissen können), es geht ausschließlich darum, was bewiesen werden kann.
(Die Tatsache, dass eine Frau ihrem Mann ins Bett kackt, lässt ihren Charakter genauso irritierend erscheinen wie jene den seinen, dass ihr Mann schon frühmorgens betrunken durch die Wohnung torkelt und voller Aggression die Türen von Küchenkästen so fest zuschlägt, dass die Glasscheiben zerspringen.)
Irritierend ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass mehrere Medien eine Niederlage für die #metoo-Bewegung aus dem Ausgang des Verfahrens abgeleitet haben.
Doch lässt sich dieser Schluss tatsächlich ziehen?
Ich denke, nein.
Denn wenn die auch via Social Media von Vertretern beider Lager ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und Amber Heard einen wesentlichen positiven Aspekt aufzuweisen hatte, dann diesen:
Gerade trotz der #metoo-Bewegung haben die Geschworenen offensichtlich streng „lege artis“ geurteilt, das heißt: sich auf das beschränkt, was durch Beweise ausreichend belegt war.
Das mag für Amber Heard tragisch sein, falls mehr passiert sein sollte, als sie beweisen konnte.
Es zeigt aber, dass der Rechtsstaat – zumindest in diesem Fall – funktioniert hat.