Es ist soweit:
Der ORF ist einem – aus seiner Sicht – bedeutenden Ziel ein Stück nähergerückt.
Aus einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs geht hervor, dass die Möglichkeit, dass Konsumenten, die ORF-Inhalte ausschließlich über das Internet konsumieren (Stichwort „Streaming“), nichts dafür bezahlen, gegen die Verfassung verstößt.
Mit anderen Worten:
Das online zur Verfügung gestellte Programm darf nicht gratis sein, wenn jene, die über ein TV- oder Radiogerät verfügen, Rundfunkgebühren entrichten müssen.
Das wirft natürlich eine Menge Fragen auf, eine der wichtigsten lautet:
Muss der ORF neben seinem Flaggschiff auf dem Küniglberg in Wien auch noch neun Landesstudios betreiben?
Ließen sich diese und mit ihnen ihr fest angestelltes Personal und die für dieses zu betreibende Infrastruktur nicht auch einsparen?
Wenn sämtliche Österreicher, also auch jene, die weder über ein TV- noch über ein Radiogerät verfügen, künftig Gebühren entrichten müssen, bloß, weil sie Internetzugang haben, haben sie natürlich ein berechtigtes Interesse, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Fairer wäre es, den Zugang zu ORF-Inhalten via Internet an die Benutzung eines individuellen Accounts zu knüpfen, der gegen eine bestimmte Gebühr freigeschaltet wird.
Denn es ist schwer zu argumentieren, dass Menschen, die den ORF online nicht nutzen, trotzdem bezahlen oder ihren Internetzugang abbestellen müssen. Das käme vor allem für jene, die das Internet zum Arbeiten benötigen, einem Berufsverbot gleich.