Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz wird angeklagt.
Die WKStA hat dies beschlossen, weil es aus ihrer Sicht wahrscheinlicher ist, dass es zu einem Schuldspruch als zu einem Freispruch kommt.
Worum geht es überhaupt?
Kurz hat im Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht behauptet, zwar in die Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Chef involviert, aber nicht federführend dafür verantwortlich gewesen zu sein.
Eigentlich wäre es nicht illegal gewesen, wenn Kurz die Hauptverantwortung dafür getragen (und dies auch zugegeben) hätte.
Illegal und somit juristisch relevant ist nur seine – mögliche, es gilt die Unschuldsvermutung – Falschaussage bei der Befragung.
Es ist freilich naiv zu glauben, Kurz, der sich von Anfang der Übernahme der Parteiführung an maximale Freiheit bei Entscheidungen absegnen hat lassen, nicht darüber entschieden hätte, wer die ÖBAG-Führung übernimmt.
Weshalb sich die Frage stellt, warum er das nicht im Ausschuss zugeben wollte.
Klar ist auch, dass es gängige Praxis in Österreich ist, dass die jeweils in Regierungsverantwortung befindlichen Parteien bzw. ihre Führungspersonen Personalentscheidungen von Unternehmen im Eigentum der Republik treffen (oder wenigstens in diese Entscheidungen maßgeblich eingebunden sind).
An dieser Praxis festzuhalten, ist nicht illegal.
Wahrscheinlich war es Kurz in der Stunde der Wahrheit – im Untersuchungsausschuss – dann aber doch irgendwie intuitiv klar, dass dieses öffentliche Eingeständnis sonderbar anmuten könnte. Denn professionell sind solche politischen Personalentscheidungen – das zeigt die Geschichte unseres Landes – in den seltensten Fällen.
Und nicht selten waren es „schwarze“ Politiker, die personelle Fehlentscheidungen der letzten Jahre anderen Politikern, vor allem jenen der SPÖ, vorgeworfen haben.