Heute vor genau 75 Jahren unterzeichnete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“.
Das Dokument, eigentlich eine Resolution, ist kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, dennoch hat es eine gewisse Bedeutung und auch Verbindlichkeit, z.B. über diverse internationale Verträge, die rechtlich bindend für jene Staaten sind, die sie unterzeichnet haben.
Der Katalog der 30 Artikel ist eine Art Hybrid aus Recht und Moral, er stellt zwar Regeln auf, die, wie gesagt, per se nicht verbindlich sind, ist aber durch den fundamentalen Charakter dieser Quasi-Rechtsnormen eher so etwas wie eine Sammlung von Moralnormen.
Dass die Menschenrechte in vielen Ländern dieser Welt – darunter auch manchen westlichen Demokratien – nicht immer eingehalten werden, ist natürlich problematisch.
Dennoch können und sollen wir sie als eine Art Leuchtturm ansehen, als eine Orientierungshilfe.
Was brauchen Menschen, was sind die „conditiones sine quibus non“ ihrer Existenz?
Die „Allgemeine Erklärung“ ist eine Liste von Antworten auf Fragen, die ihr implizit sind und welche die berühmte vierte Frage Immanuel Kants zusammenfasst:
„Was ist der Mensch?“
Was benötigen wir als Menschen, um ein Leben in Würde führen zu können?
Der Mensch ist ein Lebewesen, das Arbeit braucht, Bildung, Nahrung und medizinische Versorgung, aber auch die Möglichkeit, Informationen zu sammeln und sich politisch zu engagieren.
Die Menschenrechte sind „work in progress“, eine niemals vollendete und zu vollendende Aufgabe, die wir uns selbst gestellt haben.
Sie mag an manchen Tagen so aussichtslos erscheinen wie der ewige Versuch des Sisyphos, einen Stein einen Berg hinauf zu wuchten, der ihm jedes Mal kurz vor dem Gipfel entgleitet und ins Tal zurück rollt.
Doch wie der französische Philosoph Albert Camus so schön am Ende seines Essays „Der Mythos des Sisyphos“ schreibt:
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“