Was folgt wem?

Damals ging ein Aufschrei durch die Reihen aller tendenziell eher linken bzw. linksliberalen Parteien und vieler Medien.

Der Grund:

Das Recht habe der Politik zu folgen und nicht umgekehrt, meinte Herbert Kickl, seinerzeit FPÖ-Innenminister in der ORF-Sendung „Report“ vor ziemlich genau fünf Jahren rund um das Thema „Asyl“.

Nun wiederholt sich die Geschichte, wenn auch mit anderen Farbvorzeichen:

Umweltministerin Leonore Gewessler von den Grünen hat dem EU-Renaturierungspakt zugestimmt.

Nun kann man dem Anliegen, dass wir etwas für die Umwelt tun sollten und dies nur auf übernationaler Ebene sinnvoll, weil wirkmächtig sein dürfte, durchaus zustimmen.

Dennoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack, wenn man sich ansieht, wie die Zustimmung der Ministerin zustande kam.

Hätte sie der Regel „Die Politik hat dem Recht zu folgen.“ entsprochen, wäre dieser Alleingang eigentlich nicht möglich gewesen.

Zwar wiegen sich die Grünen in Sicherheit, weil jene juristischen Experten, die sie beauftragt haben, Rechtsgutachten zu erstellen, der Ministerin grünes Licht für ihre Aktion gegeben haben.

Dennoch sähe – so interpretieren es diverse andere Rechtsexperten – die Verfassung vor, dass Gewessler ihr Vorgehen mit anderen davon betroffenen Ministern und den Bundesländern vorab hätte abstimmen müssen.

Noch einmal:

Es geht hier nicht um die Frage, ob der EU-Renaturierungspakt richtig und wichtig ist oder nicht.

Es geht darum, ob die Handlungsweise der Umweltministerin den demokratischen Spielregeln entspricht.