#metoorf

Hat er oder hat er nicht eine Mitarbeiterin sexuell belästigt?

Es geht um Roland Weißmann, bis vor kurzem noch amtierender Generaldirektor des ORF.

Die Frage, ob er sich etwas zu Schulden hat kommen lassen, muss geklärt werden.

Und falls Weißmann tatsächlich juristisch etwas vorzuwerfen ist, soll er die rechtlichen Konsequenzen tragen.

Im Zuge der #metoo-Bewegung sind einige prominente Fälle von Männern (allerdings auch ein paar von Frauen) publik geworden, bei denen diese sich auf unerwünschte Weise anderen Menschen sexuell angenähert haben.

Das ist prinzipiell zu verurteilen, ohne Ansehen von Rang und Namen des jeweiligen Täters. Prominente Personen dürfen also keine Schonung erfahren.

Doch das ist nur die eine Seite der Medaille.

Denn tatsächlich kommt es immer wieder zu falschen Anschuldigungen, man denke an den Fall Jörg Kachelmann.

So wichtig es auch sein mag, (sexuelle) Gewalt zu bekämpfen, dieses legitime Vorhaben darf nicht zu einer Beschuldigungskultur führen, bei der Menschen nach Belieben mit Vorwürfen konfrontiert werden können, die ungeprüft an die Öffentlichkeit gelangen und den Ruin der Beschuldigten bewirken könnten.

Der aktuelle Fall im ORF ist noch ungeklärt, die Details zu den Vorwürfen sind öffentlich noch nicht bekannt.

Weißmann selbst, der mehr oder weniger freiwillig zurückgetreten ist, hat über seinen Anwalt verlauten lassen, dass die Vorwürfe der Mitarbeiterin ungerechtfertigt seien, dass es zu einvernehmlichen Kontakten zwischen ihm und ihr gekommen sei, ihm die Beweise für sein Fehlverhalten bis heute nicht vorgelegt worden seien.

Es steht also Aussage gegen Aussage.

Alles Weitere haben die Gerichte zu bewerten.

Aus ethischer Sicht dürfte der Vorfall und wie damit bisher umgegangen wurde in jedem Fall problematisch sein.