Neues „profil“?

Das Nachrichtenmagazin „profil“ und ich haben eines gemeinsam: Wir wurden beide 1970 „geboren“.

Oscar Bronner, der später die Tageszeitung „Der Standard“ gründete, hat im selben Jahr auch das Wirtschaftsmagazin „trend“ ins Leben gerufen.

Trotz einiger inhaltlicher und formaler Änderungen, welche die Magazine durchlaufen haben, ist zumindest das „profil“ im Großen und Ganzen das geblieben, was es schon immer war:

Ein seriöser und doch humorvoller Begleiter durch die wichtigsten Themen des Landes und der Welt, optisch ansprechend und inhaltlich anspruchsvoll von einem professionellen Team gestaltet.

Nun zieht sich Christian Rainer, seit rund einem Vierteljahrhundert in Amt und Würden als Herausgeber und Chefredakteur, aus dem „profil“ zurück. Eine neue Chefredakteurin, Anna Thalhammer, zieht in die Redaktion ein, die betriebswirtschaftlichen Agenden übernimmt in der Funktion des Geschäftsführers Richard Grasl.

Ob das „profil“ seiner mehr oder weniger neutralen, objektiv berichtenden Rolle treu bleiben wird, dürfte sich bald zeigen.

Zu wünschen wäre es dem Magazin und seinem Team jedenfalls.

Zahlstunde

Es ist soweit:

Der ORF ist einem – aus seiner Sicht – bedeutenden Ziel ein Stück nähergerückt.

Aus einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs geht hervor, dass die Möglichkeit, dass Konsumenten, die ORF-Inhalte ausschließlich über das Internet konsumieren (Stichwort „Streaming“), nichts dafür bezahlen, gegen die Verfassung verstößt.

Mit anderen Worten:

Das online zur Verfügung gestellte Programm darf nicht gratis sein, wenn jene, die über ein TV- oder Radiogerät verfügen, Rundfunkgebühren entrichten müssen.

Das wirft natürlich eine Menge Fragen auf, eine der wichtigsten lautet:

Muss der ORF neben seinem Flaggschiff auf dem Küniglberg in Wien auch noch neun Landesstudios betreiben?

Ließen sich diese und mit ihnen ihr fest angestelltes Personal und die für dieses zu betreibende Infrastruktur nicht auch einsparen?

Wenn sämtliche Österreicher, also auch jene, die weder über ein TV- noch über ein Radiogerät verfügen, künftig Gebühren entrichten müssen, bloß, weil sie Internetzugang haben, haben sie natürlich ein berechtigtes Interesse, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Fairer wäre es, den Zugang zu ORF-Inhalten via Internet an die Benutzung eines individuellen Accounts zu knüpfen, der gegen eine bestimmte Gebühr freigeschaltet wird.

Denn es ist schwer zu argumentieren, dass Menschen, die den ORF online nicht nutzen, trotzdem bezahlen oder ihren Internetzugang abbestellen müssen. Das käme vor allem für jene, die das Internet zum Arbeiten benötigen, einem Berufsverbot gleich.

Rosen & Kriege

Michael Douglas und Kathleen Turner machten es 1989 vor – allerdings nur im Film:

„Der Rosenkrieg“ war ein bitterböses Sittenbild eines Paares, das sich von Liebe zu gegenseitigem Hass mit tödlichem Ausgang entwickelte.

Mindestens ebenso traurig, wenn auch nicht ganz so tragisch – die Beteiligten leben noch – gestaltete sich die echte Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und Amber Heard.

Nun wurde sie in mehreren Anklagepunkten (er in nur einem) schuldig gesprochen.

In der Gerichtsverhandlung ging es um Verleumdung (von Depp durch Heard), das Thema „häusliche Gewalt“ wurde nur indirekt abgehandelt, es bildete den Hintergrund der Eskalation des Konflikts, zu welchem sich die Beziehung der beiden Hollywood-Stars gewandelt hatte.

Doch wer wem Gewalt angetan hat, er ihr oder sie ihm oder jeder von beiden dem jeweils anderen, das werden wir wohl nie erfahren.

Depp hatte bezüglich der Beweise in der Verhandlung jedenfalls die besseren Karten, was nicht bedeutet, dass er nicht auch Gewalt gegenüber Heard ausgeübt haben könnte.

Doch vor Gericht zählt nicht das, was vielleicht wirklich passiert ist (und nur Depp und Heard wissen können), es geht ausschließlich darum, was bewiesen werden kann.

(Die Tatsache, dass eine Frau ihrem Mann ins Bett kackt, lässt ihren Charakter genauso irritierend erscheinen wie jene den seinen, dass ihr Mann schon frühmorgens betrunken durch die Wohnung torkelt und voller Aggression die Türen von Küchenkästen so fest zuschlägt, dass die Glasscheiben zerspringen.)

Irritierend ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass mehrere Medien eine Niederlage für die #metoo-Bewegung aus dem Ausgang des Verfahrens abgeleitet haben.

Doch lässt sich dieser Schluss tatsächlich ziehen?

Ich denke, nein.

Denn wenn die auch via Social Media von Vertretern beider Lager ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und Amber Heard einen wesentlichen positiven Aspekt aufzuweisen hatte, dann diesen:

Gerade trotz der #metoo-Bewegung haben die Geschworenen offensichtlich streng „lege artis“ geurteilt, das heißt: sich auf das beschränkt, was durch Beweise ausreichend belegt war.

Das mag für Amber Heard tragisch sein, falls mehr passiert sein sollte, als sie beweisen konnte.

Es zeigt aber, dass der Rechtsstaat – zumindest in diesem Fall – funktioniert hat.

Non scholae, sed vitae discimus

Maturantinnen und Maturanten gehen auf die Barrikaden. Der Grund: Sie möchten, dass beim heurigen Abschlussjahrgang auf die mündliche Matura verzichtet wird.

Die besondere Situation durch Corona, so die Argumentation, würde dies rechtfertigen.

Nun stellt die aktuelle Situation selbstverständlich alle von uns täglich vor Herausforderungen:

Maskenpflicht, Homeoffice, Testen, Krankheit und leider manchmal auch Tod.

Dass die Jüngsten in unserer Gesellschaft, die in ihrem bisherigen, kurzen Leben noch keine Erfahrungen mit Ausnahmesituationen machen mussten, von der momentanen besonders betroffen sind, steht außer Frage.

Dennoch scheint es mir weder gerechtfertigt, noch sinnvoll, die Leistungskriterien zu verwässern.

Früher oder später müssen die Kinder und Jugendlichen von heute sich dem Ernst des Lebens stellen, die Corona-Pandemie und die Erschwernisse, die sie mit sich bringt, könnten als Generalprobe gesehen bzw. als Training für den Ernstfall genutzt werden.

Dass es sich dabei ja auch tatsächlich um einen Ernstfall handelt, kann die Entscheidung für diese Herangehensweise bestärken.

Die Leistungsanforderungen im Bildungssektor werden kontinuierlich herabgesetzt – mit sehr wahrscheinlich problematischen Folgen für die Zukunft.

Wer immer den leichteren Weg wählt, wird irgendwann vom Leben überrollt.

Logik und Empirie

Ein durch und durch befremdliches Jahr 2021 steht kurz vor seinem Ende.

Wir mussten erleben, wie Menschen mit höchst unterschiedlichem politischen bzw. weltanschaulichen Hintergrund, getrieben von Unwissenheit, Irrationalität und Angst, auf die Straße gingen und mit zunehmender Aggressivität gegen „die da oben“ demonstrierten.

Was läuft eigentlich falsch in einem der reichsten Länder der Welt, dass ein so hohes Maß an Verweigerung, die eigenen Überzeugungen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, das Alltagsgeschehen bestimmen kann?

Ich habe bereits darauf hingewiesen, wie die (Partei-)Politik – und zwar quer durch alle politischen Lager – immer wieder jene gesellschaftlichen Bereiche (vor allem Politik, Ökonomie, Wissenschaft) hinterfragt und attackiert, denen die Menschen hierzulande eigentlich ihren hohen Lebensstandard zu verdanken haben.

Es sind nicht Glaube und Ideologie, auf denen unsere Lebensqualität in einer Welt beruht, in der immer noch in vielen Ländern Armut, Not, Kriege und religiöser Fanatismus zu Grausamkeit und gewaltsamem Tod tausender Menschen führen.

Die Vorzüge der Zivilisation verdanken sich politischer Freiheit und der systematischen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit sämtlichen für die Menschheit relevanten Themen.

Logik und Empirie sind die wichtigsten Ingredienzen einer vernunftbasierten Entwicklung der Welt.

Doch leider sind sich offensichtlich zu wenige Menschen dieser Tatsache bewusst oder leugnen sie absichtlich.

Es wird Zeit, das Projekt der Aufklärung zu erneuern und das „lumen naturale“, die Fackel der Vernunft, in jene dunklen Winkel zu tragen, die es weltweit, aber leider sogar in einem relativ erleuchteten Land wie Österreich immer noch gibt.

An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!

Dass auch Worte Taten sein können, wissen wir spätestens seit der sogenannten „Sprechakttheorie“.

Doch von solchen philosophischen Überlegungen abgesehen und auch davon, ob die Chatnachrichten, welche die Behörden auf dem Handy von Thomas Schmid, Intimus von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, fanden, strafrechtlich relevant für letzteren werden könnten:

Wer so über Parteikollegen und die österreichische Bevölkerung spricht, sollte nicht deren Repräsentant sein, in welcher Rolle auch immer, egal, ob als Bundeskanzler oder Nationalratsabgeordneter.

Dass Sebastian Kurz seinen Vorgänger und ehemaligen Parteichef als „Arsch“ bezeichnet, könnte man eventuell noch durchgehen lassen, nach dem Motto: Es bleibt ja in der Familie. Und wer die Steigerung „Freund – Feind – Parteifreund“ kennt, darf wohl auch nicht allzu überrascht von solchen verbalen Lieblosigkeiten sein.

Doch der Wunsch, ein „Bundesland aufzuhetzen“, einen hohen katholischen Würdenträger von seinem „Prätorianer“ (Schmid über Schmid) unter Druck setzen zu lassen, während man PR-tauglich andernorts und -tags den braven Christ und Katholiken spielt, geht gar nicht.

Bis heute hat der – mittlerweile zweifache – ehemalige Bundeskanzler sich nicht für diese Chats expressis verbis entschuldigt, nicht einmal indirekt.

Wenn man diejenigen seiner Meldungen, die seine Parteifreunde (und der ÖVP-eigene Ethikrat) als Entschuldigung bezeichnen, analysiert, beschleicht einen viel eher der Eindruck, als wäre hier ein absolutistischer Monarch beleidigt darüber, dass die Institutionen der Demokratie ihm auf die Finger geschaut und es sogar gewagt haben, ihm draufzuklopfen.

Wie kann Sebastian Kurz ernsthaft glauben, er hätte nach all dem das Recht, als Vertreter des Volks, noch dazu von eben diesem bezahlt, im Parlament zu sitzen?

Ich weiß nicht, welche Arroganz mich am meisten aufregt: diejenige, die in den Chats zum Ausdruck kommt, jene, die daraus spricht, dass Kurz sich bis heute nicht glaubhaft entschuldigt hat, oder jene, auf Basis derer er auf einem Sitz im Nationalrat Platz genommen hat, in der absurden Erwartung, nach für ihn positiver Erledigung der diversen Verfahren, wieder zum Bundeskanzler werden zu dürfen.

Die vierte Welle

Es ist soweit:

Der Herbst kommt und die vierte Corona-Welle ist im Anrollen.

Die Zahl der Impfungen stagniert, währen diejenige der belegten Intensivbetten in den Spitälern steigt.

Die Menschen sind Corona-müde, trotzdem will ein erklecklicher Teil von ihnen sich nach wie vor nicht impfen lassen, obwohl die Gefahren, die von einer Impfung ausgehen, wesentlich geringer sind als jene, die mit einer möglichen Infektion einhergehen könnten.

Was jene, die ihren Egoismus und ihre Ignoranz zum Freiheitskampf gegen „Impffaschismus“ hochstilisieren, nicht begreifen:

Eine Überlastung des Intensivmedizin-Systems könnte indirekt auch ihnen selbst auf den Kopf fallen, nämlich dann, wenn sie aus ganz anderen Gründen als jenen eines schweren Verlaufs einer Infektion mit Corona ein Intensivbett benötigen würden.

Und das könnte im Fall eines Autounfalls so gut wie jedem von uns drohen.

Es geht auch, aber eben nicht nur um Solidarität mit den anderen, insbesondere den Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Es geht, indirekt, um kluges Handeln im mittel- bis langfristigen Eigeninteresse.

Maulkorberlass?

Donald Trumps Twitter-Account wurde von dem Kurznachrichtendienst gesperrt.

Nicht nur der scheidende US-Präsident findet das problematisch.

Auch viele Medienexperten sprechen von Zensur und kritisieren die Sperre Trumps.

Doch ist sie tatsächlich problematisch?

Twitter ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen und auch wenn es vielleicht eine jener Plattformen ist, welche global eine sehr hohe Reichweite haben, gibt es trotzdem keinen legitimen Anspruch darauf, dieses virtuelle Sprachrohr nutzen zu dürfen.

Das gilt auch, ja, insbesonders für Donald Trump.

Es ist schwer zu glauben, dass er, der zu den reichsten Menschen seines Landes gehört, keine andere Möglichkeit finden könnte, seine Meinungen unters Volk zu bringen.

(Das kann in einem liberalen demokratischen Rechtsstaat jeder Mensch mit Internetzugang.)

Und gerade in einem Land wie den USA sollte es einem Privatunternehmen möglich sein, sich selbst seine Kundschaft auszusuchen.

Trotzdem kann man es schlecht finden, dass Twitter Donald Trump verbietet, seine – durchaus oft befremdlichen – Botschaften unters Volk zu bringen.

Denn die offene Debatte auch von umstrittenen Positionen ist das Salz in der Suppe einer demokratischen, offenen Gesellschaft.

Twitter darf Trump selbstverständlich sperren, aber tun sollte der Kurznachrichtendienst es nicht.

An der Nadel

Demnächst dürfte sie losgehen:

Die Impfung mit einem der zugelassenen Corona-Vakzine.

Allerdings dürften im ersten Durchgang zunächst einmal nur die wichtigsten Personengruppen (z.B. Hochrisikopatienten und Menschen, die mit solchen zu tun haben) in den Genuss der Impfung kommen.

Genuss?

Skeptiker verweisen auf mögliche Impfschäden und begründen dies damit, dass die Corona-Impfstoffe – anders als dies normalerweise üblich ist – in relativer kurzer Zeit entwickelt worden seien.

Gefahren, die sich erst beim langsamen Herantasten an eine möglichst hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung über Jahre hinweg, zeigen würden, könnten drohen.

Ganz ausschließen läßt sich das zwar nicht, doch die bisherigen Untersuchungen zu den demnächst zum Einsatz kommenden Vakzinen stimmen zuversichtlich.

Abgesehen von den üblichen Impfreaktionen halten sich die Nebeneffekte in Grenzen.

Am Ende wird es wohl auf eine Abwägung von Kosten und Nutzen hinauslaufen.

Und selbst wenn die Frage, ob vom Gesetzgeber eine Impfpflicht verordnet werden soll, derzeit noch keine Rolle spielt, weil – siehe oben – die Impfung aller Bevölkerungsteile (aufgrund logistischer Herausforderungen) noch eine Zeitlang auf sich warten lassen dürfte:

Irgendwann werden wir sie diskutieren und – nach meinem Dafürhalten – mit „Ja“ beantworten müssen.

Denn es wird sich auf Dauer nicht argumentieren lassen, die Wirtschaft durch Lockdowns an die Wand zu fahren und dadurch weltweit Menschenleben zu riskieren, wenn eine einigermaßen sichere Impfung zur Verfügung steht.

Leben ist lebensgefährlich

Corona ist noch nicht überwunden, die Infektionszahlen steigen wieder, auch in Österreich.

Doch bereits jetzt machen Menschen – vor allem viele junge – Party.

Der Sommer ist da, der Alkohol fließt in Strömen, die Hormone sowieso.

Wer jung ist, will das Leben genießen, wie könnte man das den Menschen verübeln?

Die Frage, wer für wen auf was verzichten sollte bzw. muss, ist keine leicht zu beantwortende.

Das Argument mit der Wirtschaft, die vor die Hunde geht und damit uns alle in den Abgrund zieht, ist eines, das rund um den so genannten „Lockdown“ zu hören war.

Es ist m.E. legitim.

Doch ist es nicht ebenso zulässig, dass Menschen, vor allem junge, die – statistisch betrachtet – durch Corona weniger gefährdet sind als Mitglieder von Risikogruppen (z.B. Alte), ihr Leben in vollen Zügen leben, sprich: ungehindert genießen wollen?

Dass eine dieser Gruppen von der anderen totale Askese fordert, ist jedenfalls schwer zu begründen.

Das Leben geht weiter und der Tod wird immer ein Bestandteil davon sein.

Totale Sicherheit kann es niemals geben.

Wer sie möchte, muss sich in einen Atombunker setzen.

Aber einen solchen Rückzug kann er nicht allen anderen Menschen verordnen.

Wir sollten uns einen „modus operandi“ überlegen, wie wir die berechtigten Interessen aller Gruppen in diesem Spiel am besten in Einklang bringen können.