#metoorf

Hat er oder hat er nicht eine Mitarbeiterin sexuell belästigt?

Es geht um Roland Weißmann, bis vor kurzem noch amtierender Generaldirektor des ORF.

Die Frage, ob er sich etwas zu Schulden hat kommen lassen, muss geklärt werden.

Und falls Weißmann tatsächlich juristisch etwas vorzuwerfen ist, soll er die rechtlichen Konsequenzen tragen.

Im Zuge der #metoo-Bewegung sind einige prominente Fälle von Männern (allerdings auch ein paar von Frauen) publik geworden, bei denen diese sich auf unerwünschte Weise anderen Menschen sexuell angenähert haben.

Das ist prinzipiell zu verurteilen, ohne Ansehen von Rang und Namen des jeweiligen Täters. Prominente Personen dürfen also keine Schonung erfahren.

Doch das ist nur die eine Seite der Medaille.

Denn tatsächlich kommt es immer wieder zu falschen Anschuldigungen, man denke an den Fall Jörg Kachelmann.

So wichtig es auch sein mag, (sexuelle) Gewalt zu bekämpfen, dieses legitime Vorhaben darf nicht zu einer Beschuldigungskultur führen, bei der Menschen nach Belieben mit Vorwürfen konfrontiert werden können, die ungeprüft an die Öffentlichkeit gelangen und den Ruin der Beschuldigten bewirken könnten.

Der aktuelle Fall im ORF ist noch ungeklärt, die Details zu den Vorwürfen sind öffentlich noch nicht bekannt.

Weißmann selbst, der mehr oder weniger freiwillig zurückgetreten ist, hat über seinen Anwalt verlauten lassen, dass die Vorwürfe der Mitarbeiterin ungerechtfertigt seien, dass es zu einvernehmlichen Kontakten zwischen ihm und ihr gekommen sei, ihm die Beweise für sein Fehlverhalten bis heute nicht vorgelegt worden seien.

Es steht also Aussage gegen Aussage.

Alles Weitere haben die Gerichte zu bewerten.

Aus ethischer Sicht dürfte der Vorfall und wie damit bisher umgegangen wurde in jedem Fall problematisch sein.

Sic transit gloria veritatis…

2018 flog auf, dass der Journalist Claas-Hendrik Relotius große Teile seiner Artikel und Interviews, viele davon für renommierte Zeitungen und Magazine, wie z.B. den „Spiegel“, frei erfunden hat.

Ein Erdbeben erschütterte die deutsche Medienbranche.

Das war schon schlimm genug, doch handelte es sich dabei „nur“ um die private Medienszene.

Doch nun steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk am Pranger und muss um seine Glaubwürdigkeit, die wichtigste Währung im Mediengeschäft, zittern.

In der ZDF-Sendung „heute journal“ vom 15. Februar 2026 wurde über den Einsatz der ICE-Behörden in den USA berichtet – so weit, so legitim. Doch zur Illustration des Beitrags verwendete die Redaktion nicht authentisches Filmmaterial. Stattdessen kam ein Video zum Einsatz, das von einer KI generiert worden war.

Besonders peinlich: Die Moderatorin der Sendung, Dunja Hayali, hat in der Einleitung des Beitrags sogar noch vor gefälschten Videos gewarnt:

„Wer in den sozialen Netzwerken unterwegs ist, wird festgestellt haben, dass es sehr viele Videos zu den Einsätzen der ICE-Truppen von Donald Trump gibt. Nicht alle sind echt, aber doch sehr viele.“

Das klang einerseits nach einer Kritik an der Unzuverlässigkeit von „Social Media“, die derzeit stark unter Beschuss stehen (Stichwort „Social Media“-Verbot für Kinder und Jugendliche). Andererseits sollte es wohl dazu dienen, die wichtige Rolle seriöser Journalisten in den Institutionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu betonen.

Doch dieser Anspruch ist nun mindestens schwer beschädigt worden.

Ganz egal, ob es sich bei dem Vorfall um einen handwerklichen Fehler (was immer das sein könnte) gehandelt hat oder um Absicht: So etwas darf nicht passieren, schon gar nicht einem öffentlich-rechtlichen Sender wie dem ZDF, schon gar nicht in einer Demokratie wie Deutschland.

Das Vertrauen in die von ihren Kritikern als „Systemmedien“ verunglimpften Institutionen ist über die letzten Jahre rapide gesunken. Das war nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass viele Menschen sich bei Themen wie „COVID 19-Impfung“ und „Ausländerkriminalität“ vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den – vielleicht – früher als qualitativ hochwertig eingestuften privaten Medien, wie z.B. dem „Spiegel“, zunehmend belogen fühlten. Und zwar ganz unabhängig davon, ob es dafür objektive Gründe gegeben hätte.

Ein solcher Vertrauensverlust ist beängstigend.

Denn wenn die Bürger in einem demokratischen Rechtsstaat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr trauen können, wandern sie zu sogenannten „alternativen Medien“ ab, wo sie sich mit „Fake News“ und Propaganda, mit Emotionen, statt mit Fakten, mit Munition für ihren Hass auf „das System“ versorgen.

Und das bringt die Demokratie selbst in Gefahr.

Dabei ist die Frage der Legitimität einer per Gesetz verpflichtend zu bezahlenden Rundfunkgebühr für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der KI-generierte Videos zeigt und als echt ausgibt, noch gar nicht berührt. Denn ganz ehrlich: Warum sollten die Bürger Deutschlands auch nur einen Cent dafür ausgeben müssen, belogen zu werden?

Der ungöttliche Götterbote

Hermes Phettberg ist tot.

Ich weiß nicht, wie viele Menschen, die nicht meiner Generation angehören, überhaupt wissen, wer Phettberg ist oder besser gesagt: war.

Persönlich kennengelernt habe ich ihn nie, er ist mir bloß zwei, drei Mal in Wien über den Weg gelaufen.

Seine TV-Show im ORF, „Phettbergs Nette Leit Show“, habe ich selten gesehen, eher zufällig, als dass sie zu einem Fixpunkt meines TV-Programms gehört hätte. Und auch „Phettbergs Predigtdienst“, der im „Falter“ erschien, habe ich nur sporadisch gelesen.

Trotzdem war Hermes Phettberg auch aus meiner Sicht eine spannende Persönlichkeit.

Hinter der öffentlich zur Schau getragenen Groteske in Wort und Bild – soll heißen: in Form seiner eigenen Gestalt, die er furchtlos präsentierte – schien hier ein wacher und äußerst sensibler Geist durch die Medien zu geistern, eine Art moderner Don Quijote, ein Mann, dessen Windmühlen vor allem die eigenen Traumata und Neurosen gewesen sein dürften.

Ob eine Sendung wie „Phettbergs Nette Leit Show“ heute noch Platz im ORF finden würde? Ich glaube nicht. Dazu ist der Sender leider mittlerweile viel zu brav, viel zu Mainstream-artig, im doppelten Sinn des Wortes „artig“, geworden.

Der Öffentlich-Rechtliche nimmt sich mit seiner flächendeckenden „political correctness“ allzu ernst, weshalb ich ihn nur mehr bedingt ernst nehmen kann.

Eine Freakshow wie die Phettbergs wäre unmöglich, sie käme unter Dauerbeschuss von moralinsauren Dauerempörten, die ihr mindestens „Fatshaming“, wahrscheinlich aber noch viel mehr vorwerfen würden.

Schade.

Auf die Frage, „Frucade oder Eierlikör?“, würde man am Küniglberg wahrscheinlich die folgende Antwort bekommen:

„Am besten weder noch.“

Ein Grund mehr, sie für mich wie folgt zu beantworten:

Wenn schon, dann am liebsten beides.

Es grünt so grün…

Die Grünen haben ein Problem.

Ganz egal, ob an den Vorwürfen rund um ihre EU-Spitzenkandidatin etwas dran ist oder nicht, so, wie die Parteispitze bei ihrer Pressekonferenz am 8. Mai das getan hat, kann man mit Vorwürfen nicht umgehen.

Lassen wir einmal die Formulierung „anonymes Gemurkse und Gefurze“ von Parteichef Werner Kogler außen vor.

Professionelles Krisenmanagement sieht anders aus.

Was auch immer Lena Schilling tatsächlich gesagt oder getan hat, entweder es ist wahr oder nicht.

Wenn das, was der „Standard“ unter Berufung auf anonyme Quellen behauptet, unwahr ist, müsste Lena Schilling dagegen klagen und erst dann dürften sich ihre Kollegen von den Grünen, die sich bei der Pressekonferenz geschlossen hinter sie gestellt haben, guten Gewissens zu ihrer Verteidigung aufmachen.

Dass Schilling nicht klagt, noch wenigstens konkret zu den Vorwürfen Stellung nimmt, lässt vermuten, dass sie wohl doch wahr sein könnten.

Wir wissen nicht, welche Geschichten noch das Licht der Öffentlichkeit erblicken werden, bevor die EU-Wahl und später die Wahl zum österreichischen Nationalrat stattfindet. Vielleicht wissen das ja nicht einmal die Grünen.

Sollte das der Fall sein, haben sie sich ohne Not in Schwierigkeiten gebracht.

Warum hat man auf eine 23 Jahre junge Klimaaktivistin gesetzt, ohne die Persönlichkeit dieser Person vorher genau unter die Lupe zu nehmen?

Kann es wirklich sein, dass die Eigenschaften „jung“, „weiblich“ und „klimaaktivistisch“ die Frage nach der charakterlichen sowie fachlichen Eignung aus dem Rennen schlagen?

Apropos „fachliche Eignung“: Dass eine Studentin der Politikwissenschaften, die als Spitzenkandidatin für einen Job in der EU antritt, nicht weiß, dass Norwegen kein EU-Mitgliedsstaat ist, hätte bei den Grünen sämtliche Alarmglocken zum Schrillen bringen sollen.

Das Tragischste am Fall „Lena Schilling“ ist, dass eine Partei wie die Grünen, die in Zeiten von Klimawandel und diversen anderen ökologischen Herausforderungen als starke Stimme in Europa wichtig wäre, ihre Chancen, die Zukunft positiv mitzugestalten, so leichtfertig aufs Spiel setzt.

Copy & Paste

Die neuen Technologien machen es möglich.

Mit Hilfe von Internet und Programmen wie ChatGPT kann jedermann Texte zusammen basteln, die zumindest auf den ersten Blick klug klingen und es auf den zweiten in vielen Fällen auch tatsächlich sind.

Was das für die Zukunft schriftlicher Arbeiten im akademischen Umfeld bedeutet und für die Arbeit von Journalisten, kann noch nicht wirklich abgeschätzt werden. Doch die ersten paar „Versuche“ lassen das Schlimmste erahnen.

Seit einigen Wochen steht die ehemalige Cheredakteurin des „Standard“ und derzeitige stellvertretende Chefredakteurin der „SZ“ im Zentrum der Debatte.

Stefan Weber, jener Salzburger Privatdozent, der als „Plagiatsjäger“ bezeichnet wird, hat sich der Dissertation von Föderl-Schmid sowie einiger ihrer Artikel aus ihrer journalistischen Arbeit angenommen.

Nach den ersten, vorläufigen Erkenntnissen hat Föderl-Schmid sowohl bei ihrer Dissertation, als auch in zumindest einigen ihrer Artikel per „copy & paste“ Passagen aus den Schriften anderer Autoren übernommen, ohne diese gekennzeichnet zu haben.

Stefan Webers Analyse ist noch nicht abgeschlossen, weshalb es vielleicht verfrüht ist, ein endgültiges Urteil zu fällen. Doch eines lässt sich bereits jetzt sagen: Plagiieren, egal von wem, sollte ein absolutes „No-Go“ sein. Texte anderer Autoren – und sei es nur auszugsweise – zu übernehmen und als eigene auszugeben, ist nicht nur Ausdruck von Faulheit, es ist auch Betrug am Leser (im Falle journalistischer Texte) und an der „scientific community“ (bei wissenschaftlichen Arbeiten).

Warum aber ist diese Vorgangsweise inakzeptabel?

Top-Journalisten – und Föderl-Schmid gehört nominell dieser Gruppe an -, die für „Qualitätszeitungen“ schreiben – und sowohl der „Standard“ als auch die „SZ“ werden gemeinhin zu dieser Kategorie gezählt -, können es sich prinzipiell nicht leisten, dass ihre Ehrlichkeit in Frage gestellt wird.

Das gilt schon im Allgemeinen, in Zeiten wie diesen aber ganz besonders.

Das Vertrauen der Menschen in Politiker ist schon lange sehr niedrig, das von Journalisten ist auch nicht besser. Während der „Flüchtlingskrise“ 2015/16 und der „Corona-Pandemie“ haben Qualitätsmedien viel Vertrauen bei den Menschen eingebüßt.

Das Schlagwort während dieser Zeit lautete „Lügenpresse“. Mit diesem Kampfbegriff beschreiben vor allem politisch rechts eingestellte Menschen Medien, die ihnen nicht die ganze Wahrheit erzählen, oder von denen zumindest gedacht wird, dass sie nicht ganz ehrlich mit der Öffentlichkeit sind.

Ob dieser Vorwurf nun zu Recht erhoben wurde oder nicht, spielt keine Rolle. Denn wenn Top-Journalisten von Qualitätsmedien dabei ertappt werden, zu lügen, verlieren sie den wichtigsten Bonus, über den Journalisten verfügen können: Vertrauen.

Und wenn die Medien (die sog. „Vierte Macht“) – und insbesondere die Qualitätsmedien – das Vertrauen der Bevölkerung verlieren, ist die Demokratie in Gefahr.

Neues „profil“?

Das Nachrichtenmagazin „profil“ und ich haben eines gemeinsam: Wir wurden beide 1970 „geboren“.

Oscar Bronner, der später die Tageszeitung „Der Standard“ gründete, hat im selben Jahr auch das Wirtschaftsmagazin „trend“ ins Leben gerufen.

Trotz einiger inhaltlicher und formaler Änderungen, welche die Magazine durchlaufen haben, ist zumindest das „profil“ im Großen und Ganzen das geblieben, was es schon immer war:

Ein seriöser und doch humorvoller Begleiter durch die wichtigsten Themen des Landes und der Welt, optisch ansprechend und inhaltlich anspruchsvoll von einem professionellen Team gestaltet.

Nun zieht sich Christian Rainer, seit rund einem Vierteljahrhundert in Amt und Würden als Herausgeber und Chefredakteur, aus dem „profil“ zurück. Eine neue Chefredakteurin, Anna Thalhammer, zieht in die Redaktion ein, die betriebswirtschaftlichen Agenden übernimmt in der Funktion des Geschäftsführers Richard Grasl.

Ob das „profil“ seiner mehr oder weniger neutralen, objektiv berichtenden Rolle treu bleiben wird, dürfte sich bald zeigen.

Zu wünschen wäre es dem Magazin und seinem Team jedenfalls.

Gefährliche Kumpanei

Die Protokolle der Chats von Thomas Schmid haben nicht nur Unappetitliches zutage gefördert in Bezug auf die politischen Ränkespiele hinter dem Vorhang der Öffentlichkeit.

Sie zeigen auch, wie namhafte Journalisten von Qualitätsmedien sich mit den Mächtigen, denen sie eigentlich auf die Finger schauen sollten (Stichwort „Vierte Macht“), verhabern.

So stolperte der Chefredakteur der Tageszeitung „Die Presse“, Rainer Nowak, über seine virtuelle Plauderei mit Schmid, in welcher er sich dessen Unterstützung bei der Wahl zum Generaldirektor des ORF erbittet – und umgekehrt Schmid freundlichere Berichterstattung verspricht (und diese auch realisiert).

Dem nunmehr ehemaligen ORF2-Chefredakteur Matthias Schrom wiederum wurde sein Chat mit Heinz-Christian Strache zum Verhängnis, ein Chat, in welchem Strache FPÖ-kritische Berichterstattung beanstandet und Schrom Tipps gibt, wie die FPÖ das Problem lösen könnte („Ich denke Steger sollt das mit zib24 schon wissen und mal mit Totzauer/Geier reden. Die sollten schon wissen, dass sie auch nicht unter dem Radard sind.“).

Im Internet kursieren auch Fotos, auf denen man „profil“-Herausgeber Christian Rainer sieht – zusammen mit Rainer Nowak, Eva Dichand und Gernot Blümel (im Hintergrund). In eher locker-amikaler Stimmung und einem ebensolchen Setting.

Ein Treffen im privaten Rahmen?

(Das Foto scheint ein Selfie zu sein, aufgenommen vom „profil“-Herausgeber.)

Nun mag Rainer zwar einer der besten und renommiertesten Journalisten dieses Landes sein, allein, die Frage sollte ihm dennoch gestellt werden:

Ist die Nähe zwischen ihm und einem ÖVP-Politiker zulässig?

Rainer und andere Journalisten argumentieren ihr Naheverhältnis meist so, dass es ohne ein solches nicht möglich wäre, an Hintergrundinformationen zu gelangen.

Diese Argumentation ist irritierend und zwar deshalb, weil es einerseits bedeuten würde, dass alle Journalisten, die nicht über ein solches Naheverhältnis zu den Personen, über die sie publizieren, verfügen, schlechten Journalismus anbieten.

Andererseits würde diese Argumentation darauf aufbauen, dass den behandelten Personen (Politikern, Managern) von den entsprechenden Journalisten eine Nähe und somit ein Vertrauensverhältnis vorgegaukelt wird, das nicht wirklich besteht.

Entweder, die Nähe ist gefährlich, weil sie den Journalisten hemmt, „zuzubeißen“, oder sie ist dem Politiker gegenüber unfair, der glaubt, sein Herz ausschütten zu können, die Inhalte eines Vier-Augengesprächs dann aber in der Zeitung nachlesen muss.

Noch einmal die Frage:

Muss ein guter Journalist die Nähe von Politikern suchen, weil er nur so über sie und ihre Themen seriös berichten kann, oder könnte sich da nicht eine gehörige Portion Eitelkeit untergemischt haben – die Eitelkeit, auf du und du zu sein mit den „Mächtigen“?

Zahlstunde

Es ist soweit:

Der ORF ist einem – aus seiner Sicht – bedeutenden Ziel ein Stück nähergerückt.

Aus einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs geht hervor, dass die Möglichkeit, dass Konsumenten, die ORF-Inhalte ausschließlich über das Internet konsumieren (Stichwort „Streaming“), nichts dafür bezahlen, gegen die Verfassung verstößt.

Mit anderen Worten:

Das online zur Verfügung gestellte Programm darf nicht gratis sein, wenn jene, die über ein TV- oder Radiogerät verfügen, Rundfunkgebühren entrichten müssen.

Das wirft natürlich eine Menge Fragen auf, eine der wichtigsten lautet:

Muss der ORF neben seinem Flaggschiff auf dem Küniglberg in Wien auch noch neun Landesstudios betreiben?

Ließen sich diese und mit ihnen ihr fest angestelltes Personal und die für dieses zu betreibende Infrastruktur nicht auch einsparen?

Wenn sämtliche Österreicher, also auch jene, die weder über ein TV- noch über ein Radiogerät verfügen, künftig Gebühren entrichten müssen, bloß, weil sie Internetzugang haben, haben sie natürlich ein berechtigtes Interesse, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Fairer wäre es, den Zugang zu ORF-Inhalten via Internet an die Benutzung eines individuellen Accounts zu knüpfen, der gegen eine bestimmte Gebühr freigeschaltet wird.

Denn es ist schwer zu argumentieren, dass Menschen, die den ORF online nicht nutzen, trotzdem bezahlen oder ihren Internetzugang abbestellen müssen. Das käme vor allem für jene, die das Internet zum Arbeiten benötigen, einem Berufsverbot gleich.

Rosen & Kriege

Michael Douglas und Kathleen Turner machten es 1989 vor – allerdings nur im Film:

„Der Rosenkrieg“ war ein bitterböses Sittenbild eines Paares, das sich von Liebe zu gegenseitigem Hass mit tödlichem Ausgang entwickelte.

Mindestens ebenso traurig, wenn auch nicht ganz so tragisch – die Beteiligten leben noch – gestaltete sich die echte Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und Amber Heard.

Nun wurde sie in mehreren Anklagepunkten (er in nur einem) schuldig gesprochen.

In der Gerichtsverhandlung ging es um Verleumdung (von Depp durch Heard), das Thema „häusliche Gewalt“ wurde nur indirekt abgehandelt, es bildete den Hintergrund der Eskalation des Konflikts, zu welchem sich die Beziehung der beiden Hollywood-Stars gewandelt hatte.

Doch wer wem Gewalt angetan hat, er ihr oder sie ihm oder jeder von beiden dem jeweils anderen, das werden wir wohl nie erfahren.

Depp hatte bezüglich der Beweise in der Verhandlung jedenfalls die besseren Karten, was nicht bedeutet, dass er nicht auch Gewalt gegenüber Heard ausgeübt haben könnte.

Doch vor Gericht zählt nicht das, was vielleicht wirklich passiert ist (und nur Depp und Heard wissen können), es geht ausschließlich darum, was bewiesen werden kann.

(Die Tatsache, dass eine Frau ihrem Mann ins Bett kackt, lässt ihren Charakter genauso irritierend erscheinen wie jene den seinen, dass ihr Mann schon frühmorgens betrunken durch die Wohnung torkelt und voller Aggression die Türen von Küchenkästen so fest zuschlägt, dass die Glasscheiben zerspringen.)

Irritierend ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass mehrere Medien eine Niederlage für die #metoo-Bewegung aus dem Ausgang des Verfahrens abgeleitet haben.

Doch lässt sich dieser Schluss tatsächlich ziehen?

Ich denke, nein.

Denn wenn die auch via Social Media von Vertretern beider Lager ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und Amber Heard einen wesentlichen positiven Aspekt aufzuweisen hatte, dann diesen:

Gerade trotz der #metoo-Bewegung haben die Geschworenen offensichtlich streng „lege artis“ geurteilt, das heißt: sich auf das beschränkt, was durch Beweise ausreichend belegt war.

Das mag für Amber Heard tragisch sein, falls mehr passiert sein sollte, als sie beweisen konnte.

Es zeigt aber, dass der Rechtsstaat – zumindest in diesem Fall – funktioniert hat.

Maulkorberlass?

Donald Trumps Twitter-Account wurde von dem Kurznachrichtendienst gesperrt.

Nicht nur der scheidende US-Präsident findet das problematisch.

Auch viele Medienexperten sprechen von Zensur und kritisieren die Sperre Trumps.

Doch ist sie tatsächlich problematisch?

Twitter ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen und auch wenn es vielleicht eine jener Plattformen ist, welche global eine sehr hohe Reichweite haben, gibt es trotzdem keinen legitimen Anspruch darauf, dieses virtuelle Sprachrohr nutzen zu dürfen.

Das gilt auch, ja, insbesonders für Donald Trump.

Es ist schwer zu glauben, dass er, der zu den reichsten Menschen seines Landes gehört, keine andere Möglichkeit finden könnte, seine Meinungen unters Volk zu bringen.

(Das kann in einem liberalen demokratischen Rechtsstaat jeder Mensch mit Internetzugang.)

Und gerade in einem Land wie den USA sollte es einem Privatunternehmen möglich sein, sich selbst seine Kundschaft auszusuchen.

Trotzdem kann man es schlecht finden, dass Twitter Donald Trump verbietet, seine – durchaus oft befremdlichen – Botschaften unters Volk zu bringen.

Denn die offene Debatte auch von umstrittenen Positionen ist das Salz in der Suppe einer demokratischen, offenen Gesellschaft.

Twitter darf Trump selbstverständlich sperren, aber tun sollte der Kurznachrichtendienst es nicht.