Notizblog

  • Islamisches Recht in Österreich?

    Auf den ersten Blick scheint es irritierend:

    Zwei Unternehmer in Wien haben sich auf die Anwendung der Scharia geeinigt und einen entsprechenden Schiedsrichter festgelegt.

    Was hat eine religiöse Rechtsprechung in einem per definitionem säkularen Rechtsstaat zu suchen?

    Intuitiv würden die meisten von uns wahrscheinlich sagen: „Nichts!“

    Doch die Aufregung über den konkreten Fall und die dahinterstehende, vom österreichischen Recht abgesicherte, Struktur dürfte ein Sturm im Wasserglas sein.

    Zunächst einmal ist es im Privatrecht möglich, sich auf Regeln und einen Schiedsrechter, der über ihre Einhaltung wacht, zu einigen – und so lange die betroffenen Parteien, in diesem Fall: zwei Privatpersonen, damit einverstanden sind, ist das legal und legitim.

    Doch davon abgesehen hat der Gesetzgeber ohnedies eine Art Sicherheitsnetz eingebaut:

    Solche privaten, freiwillig von den Betroffenen eingegangenen juristischen Vereinbarungen und Verpflichtungen sind nur dann zulässig und somit rechtlich bindend, wenn sie nicht gegen Grundwerte des österreichischen Rechts verstoßen.

    Es wäre also beispielsweise unmöglich, dass zwei Erwachsene per Vertrag eine Art „Herr und Sklave“-Verhältnis zu einander besiegeln – nun, zumindest eines, das rechtlich bindende Verpflichtungen, die einklagbar wären, etabliert.

    Der konkrete Anlassfall ist nur deshalb publik geworden, weil einer der beiden Vertragspartner mit dem Spruch des mit dem anderen Vertragspartner gemeinsam festgelegten Schiedsrichters nicht einverstanden war.

    Die Begründung des Betroffenen, für die Weigerung, diesen Schiedsspruch zu befolgen, lautet sinngemäß:

    Die Scharia werde von Gelehrten verschieden ausgelegt, die Berufung auf diese verstoße gegen Grundwerte des österreichischen Rechts.

    Das (österreichisches) Gericht sah dies – auf Basis der oben skizzierten rechtlichen Rahmenbedingungen – anders:

    Der Urteilsspruch konfligiert nicht mit den österreichischen Grundwerten und ist daher gültig.

    Das Einzige, was der mit diesem Urteilsspruch nicht Zufriedene aus der Sache lernen könnte (und sollte):

    Es hat einen guten Grund, warum wir, die wir in einem säkularen Rechtsstaat leben, unsere Gesetze und ihre Auslegung einer langen Tradition der permanenten Reflexion, Kritik und Verbesserung auf Basis von Vernunft, von Logik und wissenschaftlicher Empirie verdanken und nicht einer religiösen Tradition.

  • Altern!

    Wir werden immer älter.

    Das ist per se eine gute Nachricht.

    Doch mit dieser Tatsache geht eine andere einher, die weniger gut ist:

    Wenn das Durchschnittsalter kontinuierlich steigt, bedeutet das zwangsläufig, dass immer weniger junge, noch erwerbstätige Menschen, immer mehr ältere, in Pension befindliche, erhalten müssen.

    Das geht sich auf Dauer, mathematisch betrachtet, nicht aus.

    Die Lösung:

    Ein Anstieg des realen (und dazu natürlich vorerst des gesetzlichen) Pensionsalters.

    Leider sträuben sich vor allem linke Parteien gegen diese Wahrheit und versuchen, ihrem Klientel Sand in die Augen zu streuen.

    Eine Anhebung des Pensionsalters würde Menschen belasten, die ohnehin ihr Leben lang schwer gearbeitet haben.

    Doch das ist billiger Populismus.

    Denn jene Menschen, die tatsächlich körperlich schwer arbeiten, sollen natürlich nicht dazu verpflichtet werden, bis ins hohe Alter hinein weiter schuften zu müssen.

    Doch das betrifft in einem Land wie Österreich immer weniger Menschen.

    All jene von uns, die nicht im Bergbau, in der Stahlfabrik oder auf der Baustelle arbeiten, können und sollten länger arbeiten, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung steigt.

    Ungerecht ist daran gar nichts, im Gegenteil:

    Es wäre ungerecht, keine Anpassung des Pensionsalters vorzunehmen.

  • Das Unfassbare ist unfassbar

    Nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule am 10. Juni 2025, bei dem elf Menschen, darunter der Attentäter, getötet wurden, herrscht Fassungslosigkeit.

    Wie konnte es dazu kommen, was waren die Ursachen, wie können solche Fälle in Zukunft verhindert werden?

    Die schlechte Nachricht zuerst:

    Ganz ausschließen werden sich solche Taten wohl auch in Zukunft nicht lassen.

    Wer andere Menschen töten will, findet Mittel und Wege, diesen Plan in die Tat umzusetzen – Hieb- und Stichwaffen (Äxte und Messer sind legal erhältlich) eignen sich dazu, wer Zugriff auf ein Auto hat, kann damit in eine Menschenmenge rasen.

    Sollen die Zugangsmöglichkeiten zu Waffen verschärft, der private Waffenbesitz allgemein verboten werden?

    Experten streiten sich darüber, ob das ein Massaker wie jenes von Graz wirklich verhindern könnte.

    Doch vielleicht würde es durch strengere Regelungen nicht so leicht möglich sein.

    Wenn das zutrifft, kann man über Verschärfungen des Gesetzes reden.

    Bleibt die Frage, warum ein junger Mensch von 21 Jahren loszieht und wahllos Menschen tötet.

    Auf diese Frage gibt es wahrscheinlich keine Antwort, auch wenn die Ermittler eifrig nach möglichen Motiven für die Tat suchen.

    War der Amokläufer ein Schulkind, das von Mitschülern gemobbt worden ist?

    Selbst wenn das zuträfe – was bisher nicht bestätigt wurde -, würde das immer noch nicht eine Erklärung liefern, nach der wir alle uns sehnen.

    Die Wahrheit dürfte der Tragik des Anschlag selbst noch eine weitere hinzufügen:

    Für Vorfälle wie jenen von Graz gibt es keine Erklärung.

    Sie sind unzugänglich für die Vernunft.

  • Keine verschwendete Liebesmüh‘

    Nun hat doch tatsächlich Österreich wieder einmal den Sieg beim Eurovision Song Contest (ESC) geholt.

    Dass man mit Operngesang einen Popmusik-Wettbewerb gewinnen kann, mag überraschen.

    (Gemäß Publikumsvoting hätte Johannes Pietsch („JJ“) übrigens nicht den ersten Platz erreicht, die Fachjury hat ihm aber letztlich den Sieg gebracht, völlig zu Recht.)

    Während die Meinungen darüber auseinander gehen, ob die Tatsache, dass Israel sich Österreich geschlagen geben musste, Ausdruck einer „politischen“ Entscheidung gewesen sein könnte – der Antisemitismusvorwurf gegen die Jury stand im Raum -, lässt sich konstatieren:

    Zwar mag es in Zeiten wie diesen, in denen so gut wie alles politisch ist (oder als politisch gesehen wird), unglaublich erscheinen, aber es hat wohl tatsächlich das Land mit dem besten Beitrag gewonnen.

    Und genau so sollte es eigentlich auch sein.

  • Gleiches Recht für Alle, gleiche Pflichten für Alle!

    Der Präsident der österreichischen Offiziersgesellschaft, Brigadier Erich Cibulka, hat es ausgesprochen:

    Wir brauchen mehr Soldaten. Warum also nicht die Wehrpflicht auch auf Frauen ausweiten?

    Sofort kam Gegenwind von der Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ).

    Überraschender war die Reaktion der Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP).

    Auch sie sieht derzeit keine Möglichkeit, die Pflicht zu Wehr- bzw. Zivildienst auf Frauen auszudehnen.

    Doch warum eigentlich nicht?

    Momentan steht Europa und somit auch Österreich vor großen geopolitischen Herausforderungen.

    Russland führt Krieg gegen die Ukraine – vor unserer Haustüre. Und die USA unter Donald Trump scheinen sich aus dem internationalen Engagement, das mit den unmittelbaren Interessen Europas zu tun hat, verabschieden zu wollen.

    Ob man das mag oder nicht, gerecht und sinnvoll findet oder nicht, sei dahingestellt, es ist jedenfalls die neue Realität, der wir alle uns stellen müssen.

    Die Wehrfähigkeit Europas und somit auch jene Österreichs muss erhöht werden, je schneller das geschieht, desto besser.

    Warum sollte ein Land wie Österreich 50 Prozent seiner Bevölkerung davon ausklammern, sich für seine Verteidigung engagieren zu müssen?

    Die Argumente von vor allem feministischer Seite lauten, zusammengefasst, wie folgt:

    Frauen sind Männern gegenüber nicht gleichberechtigt, weshalb es illegitim wäre, die Pflicht zu Wehr- bzw. Zivildienst auch auf sie auszuweiten.

    Doch stimmt das überhaupt?

    Zunächst einmal ist es unseriös, von mangelnder „Gleichberechtigung“ zu sprechen, wenn man eigentlich Ergebnisungleichheit meint.

    Gleichberechtigung herrscht in Österreich; und dort, wo das nicht der Fall ist, trifft das eher zu Ungunsten von Männern zu – siehe die Pflicht zu Wehr- bzw. Zivildienst.

    Doch was ist mit „Ergebnisungleichheit“?

    Dass mehr Männer als Frauen in Führungspositionen zu finden sind und Männer im Schnitt mehr verdienen als Frauen, während letztere die meiste „Care“-Arbeit verrichten, ist zwar auf den ersten Blick zutreffend.

    Doch wenn man sich diese Punkte genauer ansieht, stößt man auf ein paar Ungereimtheiten in der Argumentation Jener, die sie dazu verwenden, die Pflicht zu Wehr- bzw. Zivildienst von Frauen fernzuhalten.

    Zunächst einmal ist jede Entscheidung für eine bestimmte Ausbildung, einen bestimmten Beruf, einen bestimmten Karriereverlauf eine persönliche und freiwillige. Und auch die Entscheidung für oder gegen Kinder und jene, mit welchem Partner eine Frau eine Familie gründet, ist freiwillig.

    In Österreich im Jahr 2025 kann eine Frau jeden Beruf ergreifen, den sie ergreifen möchte.

    Dass Frauen im Durchschnitt andere Ausbildungen und in der Folge Berufe (und Karriereverläufe) wählen als Männer, ist ein Faktum.

    Aus den kumulierten Einzelentscheidungen resultieren die oben genannten Unterschiede.

    Der sog. „Gender Pay Gap“ ist – wenn er um bekannte, nicht diskriminierende Faktoren bereinigt wird – nicht mehr allzu groß, der Schluss, dass der verbleibende Rest Ausdruck von Diskriminierung ist, scheint mir unseriös. Denn wir wissen nicht, worauf er zurückzuführen ist. Wüssten wir es, könnten wir den „Gap“ um einen weiteren Faktor bereinigen.

    Ein paar interessante Überlegungen dazu findet man auf der Website der WKO:

    https://www.wko.at/oe/news/position-einkommensunterschied

    Doch auch die Behauptung, Männer wären Frauen gegenüber privilegiert, weil sich mehr von ihnen in Toppositionen finden, ist problematisch.

    Denn diese Betrachtung übersieht geflissentlich, dass auch die Mehrzahl der Männer nicht „an der Spitze“ angesiedelt ist, im Gegenteil:

    Mehr Männer als Frauen sind negativ von den Rahmenbedingungen ihres Arbeitsplatzes betroffen.

    So entfallen fast 100 Prozent der tödlichen Unfälle am Arbeitsplatz auf Männer, bei den psychischen Risikofaktoren am Arbeitsplatz liegen Männer und Frauen gleichauf, bei den körperlichen hingegen liegen die Männer klar voran, wie die Daten der Statistik Austria beweisen:

    https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/arbeit-und-gesundheit/arbeitsunfaelle-arbeitsbezogene-gesundheitsprobleme

    Wenn es notwendig ist, die Wehrfähigkeit Österreichs zu steigern und dies am besten durch die Ausweitung der Pflicht zu Wehr- bzw. Zivildienst (genau genommen müsste man zunächst eine Pflichtquote für Wehrdienst etablieren, bevor man Zivildienst als Wahl-Alternative zulässt) geschieht, lässt sich auf Basis der Daten nicht argumentieren, warum Frauen von dieser Pflicht ausgenommen werden sollten.