Notizblog

  • #metoorf

    Hat er oder hat er nicht eine Mitarbeiterin sexuell belästigt?

    Es geht um Roland Weißmann, bis vor kurzem noch amtierender Generaldirektor des ORF.

    Die Frage, ob er sich etwas zu Schulden hat kommen lassen, muss geklärt werden.

    Und falls Weißmann tatsächlich juristisch etwas vorzuwerfen ist, soll er die rechtlichen Konsequenzen tragen.

    Im Zuge der #metoo-Bewegung sind einige prominente Fälle von Männern (allerdings auch ein paar von Frauen) publik geworden, bei denen diese sich auf unerwünschte Weise anderen Menschen sexuell angenähert haben.

    Das ist prinzipiell zu verurteilen, ohne Ansehen von Rang und Namen des jeweiligen Täters. Prominente Personen dürfen also keine Schonung erfahren.

    Doch das ist nur die eine Seite der Medaille.

    Denn tatsächlich kommt es immer wieder zu falschen Anschuldigungen, man denke an den Fall Jörg Kachelmann.

    So wichtig es auch sein mag, (sexuelle) Gewalt zu bekämpfen, dieses legitime Vorhaben darf nicht zu einer Beschuldigungskultur führen, bei der Menschen nach Belieben mit Vorwürfen konfrontiert werden können, die ungeprüft an die Öffentlichkeit gelangen und den Ruin der Beschuldigten bewirken könnten.

    Der aktuelle Fall im ORF ist noch ungeklärt, die Details zu den Vorwürfen sind öffentlich noch nicht bekannt.

    Weißmann selbst, der mehr oder weniger freiwillig zurückgetreten ist, hat über seinen Anwalt verlauten lassen, dass die Vorwürfe der Mitarbeiterin ungerechtfertigt seien, dass es zu einvernehmlichen Kontakten zwischen ihm und ihr gekommen sei, ihm die Beweise für sein Fehlverhalten bis heute nicht vorgelegt worden seien.

    Es steht also Aussage gegen Aussage.

    Alles Weitere haben die Gerichte zu bewerten.

    Aus ethischer Sicht dürfte der Vorfall und wie damit bisher umgegangen wurde in jedem Fall problematisch sein.

  • Sic transit gloria veritatis…

    2018 flog auf, dass der Journalist Claas-Hendrik Relotius große Teile seiner Artikel und Interviews, viele davon für renommierte Zeitungen und Magazine, wie z.B. den „Spiegel“, frei erfunden hat.

    Ein Erdbeben erschütterte die deutsche Medienbranche.

    Das war schon schlimm genug, doch handelte es sich dabei „nur“ um die private Medienszene.

    Doch nun steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk am Pranger und muss um seine Glaubwürdigkeit, die wichtigste Währung im Mediengeschäft, zittern.

    In der ZDF-Sendung „heute journal“ vom 15. Februar 2026 wurde über den Einsatz der ICE-Behörden in den USA berichtet – so weit, so legitim. Doch zur Illustration des Beitrags verwendete die Redaktion nicht authentisches Filmmaterial. Stattdessen kam ein Video zum Einsatz, das von einer KI generiert worden war.

    Besonders peinlich: Die Moderatorin der Sendung, Dunja Hayali, hat in der Einleitung des Beitrags sogar noch vor gefälschten Videos gewarnt:

    „Wer in den sozialen Netzwerken unterwegs ist, wird festgestellt haben, dass es sehr viele Videos zu den Einsätzen der ICE-Truppen von Donald Trump gibt. Nicht alle sind echt, aber doch sehr viele.“

    Das klang einerseits nach einer Kritik an der Unzuverlässigkeit von „Social Media“, die derzeit stark unter Beschuss stehen (Stichwort „Social Media“-Verbot für Kinder und Jugendliche). Andererseits sollte es wohl dazu dienen, die wichtige Rolle seriöser Journalisten in den Institutionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu betonen.

    Doch dieser Anspruch ist nun mindestens schwer beschädigt worden.

    Ganz egal, ob es sich bei dem Vorfall um einen handwerklichen Fehler (was immer das sein könnte) gehandelt hat oder um Absicht: So etwas darf nicht passieren, schon gar nicht einem öffentlich-rechtlichen Sender wie dem ZDF, schon gar nicht in einer Demokratie wie Deutschland.

    Das Vertrauen in die von ihren Kritikern als „Systemmedien“ verunglimpften Institutionen ist über die letzten Jahre rapide gesunken. Das war nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass viele Menschen sich bei Themen wie „COVID 19-Impfung“ und „Ausländerkriminalität“ vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den – vielleicht – früher als qualitativ hochwertig eingestuften privaten Medien, wie z.B. dem „Spiegel“, zunehmend belogen fühlten. Und zwar ganz unabhängig davon, ob es dafür objektive Gründe gegeben hätte.

    Ein solcher Vertrauensverlust ist beängstigend.

    Denn wenn die Bürger in einem demokratischen Rechtsstaat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr trauen können, wandern sie zu sogenannten „alternativen Medien“ ab, wo sie sich mit „Fake News“ und Propaganda, mit Emotionen, statt mit Fakten, mit Munition für ihren Hass auf „das System“ versorgen.

    Und das bringt die Demokratie selbst in Gefahr.

    Dabei ist die Frage der Legitimität einer per Gesetz verpflichtend zu bezahlenden Rundfunkgebühr für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der KI-generierte Videos zeigt und als echt ausgibt, noch gar nicht berührt. Denn ganz ehrlich: Warum sollten die Bürger Deutschlands auch nur einen Cent dafür ausgeben müssen, belogen zu werden?

  • Glauben & Frieden

    Heute ist der Tag der Weltreligionen.

    Er findet jedes Jahr am dritten Sonntag im Jänner statt und ist dem interreligiösen Dialog gewidmet.

    Erfunden wurde dieser Tag von der amerikanischen Bahai-Gemeinde 1950 – und das macht insofern Sinn, als diese Religion, die im 19. Jahrhundert im Iran entstand, die Welt als ein einziges Land und alle Menschen als seine Einwohner ansieht.

    Die Bahai lehnen religiösen Fanatismus und Gewalt ab und treten stattdessen für Frieden zwischen Religionen und Nationen und die Einheit der Menschen ein.

    Das ist ein hehres Ideal und tatsächlich beanspruchten es auch andere Religionen, zumindest in der Theorie, immer wieder.

    Die Praxis sah und sieht leider anders aus.

    Noch immer gibt es Konflikte weltweit, derzeit um die 60 verschiedene – doch nur ein kleiner Teil davon (fünf bis zehn Prozent) ist primär auf religiöse Ursachen zurückzuführen.

    Das ist einerseits gut, weil es zeigt, dass die Welt unterm Strich dem Ideal der Bahai in Bezug auf den Frieden zwischen den Religionen sehr nahe kommt.

    Andererseits jedoch ist es auch ernüchternd, denn wenn fast 100 Prozent der Konflikte auf anderen als auf religiösen Gründen beruhen, stehen die Chancen, sie durch interreligiöse Verständigung auflösen zu können, nicht sehr gut.

    Schaden kann es aber bestimmt nicht, wenn es Dialoge gibt – auch zwischen den Vertretern unterschiedlicher Religionen.

  • Was nun?

    Konrad Paul Liessmann ist wohl der bekannteste lebende Philosoph Österreichs und hat bis auf den heutigen Tag rund 40 Bücher geschrieben, für ein paar weitere zeichnet er als Herausgeber verantwortlich.

    Sein neuestes, 2025 erschienenes Werk trägt den zum Mit- und Nachdenken anregenden Titel „Was nun?“ und ist eine Sammlung von Essays, die – so der Untertitel des Bandes – „eine Philosophie der Krise“ anbieten.

    Der Titel mag eine Anspielung auf denjenigen eines anderes Buches sein: „Was tun?“ von Wladimir Iljitsch Lenin, wenn auch Liessmanns Essay-Sammlung wenig mit dem Buch Lenins gemein hat, in welchem dieser die Theorie der „Avantgarde des Proletariats“ entwickelte.

    Worum geht es aber nun in der „Philosophie der Krise“ von Konrad Paul Liessmann?

    Um die Krise in unterschiedlichen Bereichen der menschlichen Existenz der Gegenwart:

    Parlamentarische Demokratie, Begehren, Wissenschaft, Sprache, Meinungsfreiheit, Mobilität und Kunst, um nur ein paar Beispiele zu nennen, nimmt Liessmann unter die Lupe.

    In all den besprochenen Feldern diagnostiziert der Autor Krisenphänomene, die schon längst auf eine Analyse gewartet haben, denn wenn auch die Diagnose nicht gleich die Therapie sein kann, ein unverzichtbarer erster Schritt ist sie allemal.

    Dass alle potenziellen Leser die Sicht Liessmanns teilen, darf bezweifelt werden, sind doch viele der von ihm konstatierten Krisen das erwünschte oder zumindest in Kauf genommene Ergebnis verkrampfter Versuche ideologischer Fanatiker, die Welt zu verbessern.

    Gerade ihnen würde man die Lektüre von „Was nun?“ besonders an Herz legen wollen, wenn man nur hoffen könnte, dass diese ihnen dabei helfen würde, die Krise ihres eigenen Denkens zu überwinden.

  • Zwanghafte Selbstbestimmung

    Seine Kritiker haben es geschafft:

    Harald Mahrer musste sich von seinem Posten als Präsident der WKO zurückziehen.

    Nachdem laut geworden war, dass Mahrer in ökonomisch schwierigen Zeiten seinen Mitarbeitern eine saftige Gehaltserhöhung von über vier Prozent gönnen wollte, kam auch er selbst aufgrund seiner zahlreichen (bezahlten) Tätigkeiten unter Beschuss.

    So war er unter anderem auch seit ein paar Jahren Präsident der Österreichischen Nationalbank.

    Mehrfachtätigkeiten im Auftrag der Republik seien problematisch, insbesondere dann, wenn es sich dabei um bezahlte Jobs handelt, so ein wesentliches Argument der Kritiker Mahrers.

    Sein hohes Gehalt als WKO-Präsident dürfte diesen ebenfalls sauer aufgestoßen sein.

    Zuletzt bezog Mahrer aus dieser Tätigkeit 15.000,- Euro brutto pro Monat. Zusammen mit seinem Einkommen als OENB-Präsident (88.000,- Euro brutto pro Jahr) ergab das satte 268.000,- Euro.

    Nun mag man darüber streiten, ob so viel Geld für einen Manager fair, zu viel oder vielleicht sogar zu wenig ist, doch das ist nicht der essenzielle Punkt, um den es in der Debatte ging.

    Denn der beruht vielmehr auf der Tatsache, dass die WKO per Gesetz dazu berechtigt ist, von ihren Mitgliedern Beiträge zu kassieren.

    Darf ein Manager in einem nicht-privaten Unternehmen, dessen Dienstleistung gekauft werden muss, so viel Geld verdienen – das ist die Kernfrage.

    Natürlich darf man sie stellen und selbstverständlich auch mit „Nein.“ beantworten.

    Doch wenn man das tut, sollte man, um konsistent zu bleiben, die Frage auch an andere Bezieher von Geld richten, die dieses aufgrund gesetzlicher Vorgaben bekommen und nicht, weil sie es am freien Markt aufgrund ihrer Leistung verdienen (und somit auch verdienen).

    Wie wäre es mit den Präsidenten der AK?

    Derjenige von Wien bezieht ungefähr gleich viel wie der WKO-Präsident.

    Und was ist mit Armin Wolf, ZIB2-Moderator und Chefredakteur (auch das ist übrigens eine Doppelfunktion, die mit derselben Logik – siehe oben – kritisch hinterfragt werden könnte)?

    Der ORF hebt Gebühren von uns allen ein, was ihm per Gesetz zugestanden wird, ganz egal, ob jemand sein Angebot nutzt oder nicht.

    Armin Wolf bezog im Jahr 2024 exakt 266.855,- Euro brutto.

    Ist das angemessen?

    Ist es angemessener als das Gehalt von Harald Mahrer?

    Man kann für die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eintreten und dennoch bestreiten, dass solch hohe Gehälter legitim sind.

    Interessanter Weise fand eine Diskussion darüber im Rahmen der öffentlichen Auseinandersetzung über Harald Mahrer ebensowenig statt wie eine über die Bezüge der AK-Präsidenten.