Notizblog

  • Was nun?

    Konrad Paul Liessmann ist wohl der bekannteste lebende Philosoph Österreichs und hat bis auf den heutigen Tag rund 40 Bücher geschrieben, für ein paar weitere zeichnet er als Herausgeber verantwortlich.

    Sein neuestes, 2025 erschienenes Werk trägt den zum Mit- und Nachdenken anregenden Titel „Was nun?“ und ist eine Sammlung von Essays, die – so der Untertitel des Bandes – „eine Philosophie der Krise“ anbieten.

    Der Titel mag eine Anspielung auf denjenigen eines anderes Buches sein: „Was tun?“ von Wladimir Iljitsch Lenin, wenn auch Liessmanns Essay-Sammlung wenig mit dem Buch Lenins gemein hat, in welchem dieser die Theorie der „Avantgarde des Proletariats“ entwickelte.

    Worum geht es aber nun in der „Philosophie der Krise“ von Konrad Paul Liessmann?

    Um die Krise in unterschiedlichen Bereichen der menschlichen Existenz der Gegenwart:

    Parlamentarische Demokratie, Begehren, Wissenschaft, Sprache, Meinungsfreiheit, Mobilität und Kunst, um nur ein paar Beispiele zu nennen, nimmt Liessmann unter die Lupe.

    In all den besprochenen Feldern diagnostiziert der Autor Krisenphänomene, die schon längst auf eine Analyse gewartet haben, denn wenn auch die Diagnose nicht gleich die Therapie sein kann, ein unverzichtbarer erster Schritt ist sie allemal.

    Dass alle potenziellen Leser die Sicht Liessmanns teilen, darf bezweifelt werden, sind doch viele der von ihm konstatierten Krisen das erwünschte oder zumindest in Kauf genommene Ergebnis verkrampfter Versuche ideologischer Fanatiker, die Welt zu verbessern.

    Gerade ihnen würde man die Lektüre von „Was nun?“ besonders an Herz legen wollen, wenn man nur hoffen könnte, dass diese ihnen dabei helfen würde, die Krise ihres eigenen Denkens zu überwinden.

  • Zwanghafte Selbstbestimmung

    Seine Kritiker haben es geschafft:

    Harald Mahrer musste sich von seinem Posten als Präsident der WKO zurückziehen.

    Nachdem laut geworden war, dass Mahrer in ökonomisch schwierigen Zeiten seinen Mitarbeitern eine saftige Gehaltserhöhung von über vier Prozent gönnen wollte, kam auch er selbst aufgrund seiner zahlreichen (bezahlten) Tätigkeiten unter Beschuss.

    So war er unter anderem auch seit ein paar Jahren Präsident der Österreichischen Nationalbank.

    Mehrfachtätigkeiten im Auftrag der Republik seien problematisch, insbesondere dann, wenn es sich dabei um bezahlte Jobs handelt, so ein wesentliches Argument der Kritiker Mahrers.

    Sein hohes Gehalt als WKO-Präsident dürfte diesen ebenfalls sauer aufgestoßen sein.

    Zuletzt bezog Mahrer aus dieser Tätigkeit 15.000,- Euro brutto pro Monat. Zusammen mit seinem Einkommen als OENB-Präsident (88.000,- Euro brutto pro Jahr) ergab das satte 268.000,- Euro.

    Nun mag man darüber streiten, ob so viel Geld für einen Manager fair, zu viel oder vielleicht sogar zu wenig ist, doch das ist nicht der essenzielle Punkt, um den es in der Debatte ging.

    Denn der beruht vielmehr auf der Tatsache, dass die WKO per Gesetz dazu berechtigt ist, von ihren Mitgliedern Beiträge zu kassieren.

    Darf ein Manager in einem nicht-privaten Unternehmen, dessen Dienstleistung gekauft werden muss, so viel Geld verdienen – das ist die Kernfrage.

    Natürlich darf man sie stellen und selbstverständlich auch mit „Nein.“ beantworten.

    Doch wenn man das tut, sollte man, um konsistent zu bleiben, die Frage auch an andere Bezieher von Geld richten, die dieses aufgrund gesetzlicher Vorgaben bekommen und nicht, weil sie es am freien Markt aufgrund ihrer Leistung verdienen (und somit auch verdienen).

    Wie wäre es mit den Präsidenten der AK?

    Derjenige von Wien bezieht ungefähr gleich viel wie der WKO-Präsident.

    Und was ist mit Armin Wolf, ZIB2-Moderator und Chefredakteur (auch das ist übrigens eine Doppelfunktion, die mit derselben Logik – siehe oben – kritisch hinterfragt werden könnte)?

    Der ORF hebt Gebühren von uns allen ein, was ihm per Gesetz zugestanden wird, ganz egal, ob jemand sein Angebot nutzt oder nicht.

    Armin Wolf bezog im Jahr 2024 exakt 266.855,- Euro brutto.

    Ist das angemessen?

    Ist es angemessener als das Gehalt von Harald Mahrer?

    Man kann für die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eintreten und dennoch bestreiten, dass solch hohe Gehälter legitim sind.

    Interessanter Weise fand eine Diskussion darüber im Rahmen der öffentlichen Auseinandersetzung über Harald Mahrer ebensowenig statt wie eine über die Bezüge der AK-Präsidenten.

  • Der Coup von Paris

    Dienstag, der 21. Oktober 2025, wird in die Geschichte Frankreichs eingehen.

    Vier Unbekannte haben dem berühmtesten Museum der Welt einen Besuch ohne Eintrittskarte abgestattet und Juwelen im Wert von über 80 Mio. Euro gestohlen – untertags, während der Louvre geöffnet war.

    Die unverschämten Räuber haben dazu einfach einen LKW mit Hebebühne vor dem Gebäude abgestellt, zwei von ihnen sind damit über einen Balkon ins Gebäude eingedrungen.

    Bei der Flucht auf Motorrollern haben sie eines der acht entwendeten Stücke, eine Krone von Kaiserin Eugenie, der Ehefrau Napoleons III., verloren.

    Ein schwacher Trost, wenn man bedenkt, dass das Risiko, die gestohlenen Pretiosen nie mehr wieder zu sehen, groß ist.

    Zwar ist es unwahrscheinlich, dass der Auftrag zum Diebstahl von einem privaten Sammler erteilt worden ist.

    Und auch die Gefahr, dass die Juwelen verkauft werden könnten, hält sich in Grenzen, handelt es sich dabei doch um heißeste heiße Ware.

    Doch genau das ist wohl auch das Gefährliche an der Sache: Die Diebe könnten die Schmuckstücke zerlegen, den Juwelen einen neuen Schliff geben, um sie einzeln verkaufen zu können, und die Edelmetalle einschmelzen.

    Falls das geschieht, sind die gestohlenen Schätze für immer verloren – was nicht bloß ein finanzieller Schaden für das Museum, sondern auch ein ideeller für die gesamte Welt sein würde.

  • Worte statt Taten

    Ich kannte Charlie Kirk nicht.

    Der US-Amerikaner mit seinen ausgesprochen konservativen Ansichten trat erst in mein Blickfeld, als er vor fünf Tagen bei einem seiner Auftritte an einer Universität von einem Attentäter erschossen wurde.

    Die Berichte, die daraufhin die Medien fluteten, lassen sich zwei unterschiedlichen Kategorien zuordnen:

    Entweder sie bezeichnen Kirk als großartigen Mann, der einer Radikalisierung der politischen Linken zum Opfer gefallen sei, oder sie nennen seine Ermordung pro forma verwerflich, verhehlen aber nicht, dass das Opfer irgendwie selbst schuld daran sei, getötet worden zu sein.

    Seitdem die Medien erstmals über das Attentat berichtet haben, habe ich mir mehrere Videos der Auftritte Charlie Kirks im Internet angesehen. In manchen Punkten gebe ich ihm recht, in vielen würde ich ihm – wenn ich jemals mit ihm diskutiert hätte – wohl widersprochen haben.

    Doch unabhängig davon, wie man Kirk weltanschaulich einordnet – und das hängt wohl davon ab, wo man sich selbst im politischen Spektrum verortet -, eines hat ihn nachweislich von vielen anderen Menschen, die sich politisch engagieren, unterschieden:

    seine Bereitschaft, mit Menschen zu diskutieren, die nicht seiner Meinung waren.

    Aber ist es nicht genau das, was wir tun sollten, was unsere Welt braucht, einen Dialog über die Grenzen unserer Ansichten hinwegführen, in einer Zeit, in der die Grautöne immer mehr verloren gehen zugunsten einer vereinfachten Schwarz/Weiß-Sicht auf die Welt?

    Es ist tragisch, wenn ein Mensch stirbt, weil ein anderer nicht damit leben kann, dass jener eine Meinung vertritt, die seiner widerspricht.

  • Islamisches Recht in Österreich?

    Auf den ersten Blick scheint es irritierend:

    Zwei Unternehmer in Wien haben sich auf die Anwendung der Scharia geeinigt und einen entsprechenden Schiedsrichter festgelegt.

    Was hat eine religiöse Rechtsprechung in einem per definitionem säkularen Rechtsstaat zu suchen?

    Intuitiv würden die meisten von uns wahrscheinlich sagen: „Nichts!“

    Doch die Aufregung über den konkreten Fall und die dahinterstehende, vom österreichischen Recht abgesicherte, Struktur dürfte ein Sturm im Wasserglas sein.

    Zunächst einmal ist es im Privatrecht möglich, sich auf Regeln und einen Schiedsrechter, der über ihre Einhaltung wacht, zu einigen – und so lange die betroffenen Parteien, in diesem Fall: zwei Privatpersonen, damit einverstanden sind, ist das legal und legitim.

    Doch davon abgesehen hat der Gesetzgeber ohnedies eine Art Sicherheitsnetz eingebaut:

    Solche privaten, freiwillig von den Betroffenen eingegangenen juristischen Vereinbarungen und Verpflichtungen sind nur dann zulässig und somit rechtlich bindend, wenn sie nicht gegen Grundwerte des österreichischen Rechts verstoßen.

    Es wäre also beispielsweise unmöglich, dass zwei Erwachsene per Vertrag eine Art „Herr und Sklave“-Verhältnis zu einander besiegeln – nun, zumindest eines, das rechtlich bindende Verpflichtungen, die einklagbar wären, etabliert.

    Der konkrete Anlassfall ist nur deshalb publik geworden, weil einer der beiden Vertragspartner mit dem Spruch des mit dem anderen Vertragspartner gemeinsam festgelegten Schiedsrichters nicht einverstanden war.

    Die Begründung des Betroffenen, für die Weigerung, diesen Schiedsspruch zu befolgen, lautet sinngemäß:

    Die Scharia werde von Gelehrten verschieden ausgelegt, die Berufung auf diese verstoße gegen Grundwerte des österreichischen Rechts.

    Das (österreichisches) Gericht sah dies – auf Basis der oben skizzierten rechtlichen Rahmenbedingungen – anders:

    Der Urteilsspruch konfligiert nicht mit den österreichischen Grundwerten und ist daher gültig.

    Das Einzige, was der mit diesem Urteilsspruch nicht Zufriedene aus der Sache lernen könnte (und sollte):

    Es hat einen guten Grund, warum wir, die wir in einem säkularen Rechtsstaat leben, unsere Gesetze und ihre Auslegung einer langen Tradition der permanenten Reflexion, Kritik und Verbesserung auf Basis von Vernunft, von Logik und wissenschaftlicher Empirie verdanken und nicht einer religiösen Tradition.