Höhlengleichnis

Er ist ein Profi, keine Privatperson, die sich aus Langeweile auf ein waghalsiges Abenteuer eingelassen hat: der 52-jährige deutsche Höhlenforscher Johann Westhauser, der nach fast 275 Stunden Gefangenschaft in der Riesending-Schachthöhle befreit werden konnte.

Als professioneller Höhlenforscher wusste Westhauser natürlich, mit welchen Gefahren er zu rechnen hatte, auch die eines Steinschlags, die letztlich zu seinem Verhängnis wurde, war ihm bekannt.

Der bayerische Innenminister (der Höhleneingang liegt auf deutschem Staatsgebiet) will die Riesending-Schachthöhle nun versperren, um Amateure davon abzuhalten, in das gigantische unterirdische System abzusteigen.

Die Rettungsaktion, welcher der durch einen Steinschlag verletzte Höhlenforscher seine Bergung zu verdanken hat, nahm insgesamt über 700 Personen in Anspruch: ein enormer Aufwand an Menschen und Material.

Ist ein einzelner Mensch, noch dazu jemand, der sich freiwillig in Gefahr begibt, so einen Aufwand wert, wo doch andernorts, in den ärmsten Regionen dieser Welt, Menschen verhungern, die mit weit geringeren Mitteln vor dem Tod gerettet werden könnten? fragen kritische Stimmen.

Natürlich ist er das.

Denn neben der Solidarität, die jedem Menschen in Not zustehen sollte, trainieren Einsatzkräfte bei solchen Aktionen ihre Fähigkeiten und entwickeln vielleicht sogar neue Methoden der sicheren Bergung von Verletzten aus gefährlichen Situationen.

Dennoch darf und sollte die Frage gestellt werden: Ist jede Art von Forschung gleich sinnvoll? Muss jedes Risiko eingegangen werden, um Erkenntnis zu gewinnen? Worin besteht der Zuwachs an Wissen, der den Einsatz von Menschenleben rechtfertigt – in diesem Fall desjenigen des Höhlenforschers.

„Wissen“ muss nicht direkt und unmittelbar wirtschaftlich verwertbar sein, antworten Wissenschafter – nicht ganz zu Unrecht – Kritikern des grenzenlosen Forschens.

Das mag sein.

Aber eine Kosten-Nutzen-Rechnung im Sinne von „Welcher Aufwand wird mit welchem Risiko zu welcher Erkenntnismöglichkeit getrieben?“ sollte dennoch legitim sein. Vor allem, wenn es im Falle eines Scheiterns des Forschungsprojekts zu enormen Kosten (wie dies im Falle der Bergung von Johann Westhauser sein dürfte) kommt, die über den Umweg öffentlicher Gelder auf die Allgemeinheit abgewälzt werden sollen.

Nicht jedes Experiment, nicht jede Forschung können ihre möglichen Risiken mit den zu erwartenden neuen Erkenntnissen aufwiegen.

Denn andernfalls wäre es auch zulässig, Zyankali in langsam steigender Dosis zu schlucken, um festzustellen, ab wann das Gift tödlich wirkt und die Pflege des schwer verletzten „Wissen“schafters, der sich vor Einnahme der letalen Dosis mit irreparablen Behinderungen aus dem Experiment zurückzieht, der Allgemeinheit aufzubürden.