Es ist schwer, den Menschen in Österreich zu erklären, warum Bundeskanzler Sebastian Kurz in seinen Dienstwagen steigen und die Reise ins Kleinwalsertal antreten hat müssen, anstatt die Gespräche, die er dort zu führen beabsichtigte, via Skype oder Telefon abzuwickeln.
Ist Kurz ein Notarzt, der physisch vor Ort erscheinen muss, weil ohne seine Präsenz Menschenleben in Gefahr sein könnten?
Das ist er natürlich nicht.
Die Reise nach Vorarlberg ist schon per se abstrus, noch viel mehr ist sie dies jedoch in Zeiten von „Corona“ und bei Kenntnis all jener Vorschriften, mit denen die österreichische Bundesregierung ihr Volk in den letzten zwei Monaten mehr oder weniger zu Hause eingesperrt hat.
„Social Distancing“, das verpflichtende Tragen von Masken, ein Verbot von Gruppentreffen von Menschen, die nicht im selben Haushalt leben – nichts davon hat Sebastian Kurz, haben die EinwohnerInnen des Kleinwalsertals beim Staatsbesuch aus Wien berücksichtigt.
Gibt es nun Strafen für die dem Kanzler in Vorarlberg zujubelnden Menschen, für die FotografInnen vor Ort, für den Bundeskanzler selbst und die Mitglieder seiner Reisegruppe?
Würde man die Regeln, die über ganz Österreich verhängt worden sind, auf die genannten Personen ebenso anwenden, wie auf jene, die in den letzten Wochen von der Polizei in Parks mit saftigen Strafen versorgt worden sind, müsste genau das passieren.
Doch natürlich wird nichts geschehen.
„Quod licet Iovi, non licet bovi“ lautet bekanntlich die Regel für die unterschiedliche Handhabung von Recht und Ordnung, je nachdem, wer betroffen ist – der Durchschnittsbürger oder der Herr Bundeskanzler und jene, die ihm zujubeln.
Dass Sebastian Kurz es nicht schaffte, beim ZIB2-Interview auf die Frage, ob er und die Veranstalter vor Ort Fehler gemacht haben könnten, mit einem unverklausulierten „Ja.“ zu antworten, spricht Bände.
Die Menschen vor Ort, so Kurz mehr oder weniger explizit, träfe die Schuld.
Wie könnte Jupiter auch Fehler begehen, die nur uns Rindern unterlaufen können?