Seine Kritiker haben es geschafft:
Harald Mahrer musste sich von seinem Posten als Präsident der WKO zurückziehen.
Nachdem laut geworden war, dass Mahrer in ökonomisch schwierigen Zeiten seinen Mitarbeitern eine saftige Gehaltserhöhung von über vier Prozent gönnen wollte, kam auch er selbst aufgrund seiner zahlreichen (bezahlten) Tätigkeiten unter Beschuss.
So war er unter anderem auch seit ein paar Jahren Präsident der Österreichischen Nationalbank.
Mehrfachtätigkeiten im Auftrag der Republik seien problematisch, insbesondere dann, wenn es sich dabei um bezahlte Jobs handelt, so ein wesentliches Argument der Kritiker Mahrers.
Sein hohes Gehalt als WKO-Präsident dürfte diesen ebenfalls sauer aufgestoßen sein.
Zuletzt bezog Mahrer aus dieser Tätigkeit 15.000,- Euro brutto pro Monat. Zusammen mit seinem Einkommen als OENB-Präsident (88.000,- Euro brutto pro Jahr) ergab das satte 268.000,- Euro.
Nun mag man darüber streiten, ob so viel Geld für einen Manager fair, zu viel oder vielleicht sogar zu wenig ist, doch das ist nicht der essenzielle Punkt, um den es in der Debatte ging.
Denn der beruht vielmehr auf der Tatsache, dass die WKO per Gesetz dazu berechtigt ist, von ihren Mitgliedern Beiträge zu kassieren.
Darf ein Manager in einem nicht-privaten Unternehmen, dessen Dienstleistung gekauft werden muss, so viel Geld verdienen – das ist die Kernfrage.
Natürlich darf man sie stellen und selbstverständlich auch mit „Nein.“ beantworten.
Doch wenn man das tut, sollte man, um konsistent zu bleiben, die Frage auch an andere Bezieher von Geld richten, die dieses aufgrund gesetzlicher Vorgaben bekommen und nicht, weil sie es am freien Markt aufgrund ihrer Leistung verdienen (und somit auch verdienen).
Wie wäre es mit den Präsidenten der AK?
Derjenige von Wien bezieht ungefähr gleich viel wie der WKO-Präsident.
Und was ist mit Armin Wolf, ZIB2-Moderator und Chefredakteur (auch das ist übrigens eine Doppelfunktion, die mit derselben Logik – siehe oben – kritisch hinterfragt werden könnte)?
Der ORF hebt Gebühren von uns allen ein, was ihm per Gesetz zugestanden wird, ganz egal, ob jemand sein Angebot nutzt oder nicht.
Armin Wolf bezog im Jahr 2024 exakt 266.855,- Euro brutto.
Ist das angemessen?
Ist es angemessener als das Gehalt von Harald Mahrer?
Man kann für die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eintreten und dennoch bestreiten, dass solch hohe Gehälter legitim sind.
Interessanter Weise fand eine Diskussion darüber im Rahmen der öffentlichen Auseinandersetzung über Harald Mahrer ebensowenig statt wie eine über die Bezüge der AK-Präsidenten.
Kategorie: Ethik
Gleiches Recht für Alle, gleiche Pflichten für Alle!
Der Präsident der österreichischen Offiziersgesellschaft, Brigadier Erich Cibulka, hat es ausgesprochen:
Wir brauchen mehr Soldaten. Warum also nicht die Wehrpflicht auch auf Frauen ausweiten?
Sofort kam Gegenwind von der Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ).
Überraschender war die Reaktion der Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP).
Auch sie sieht derzeit keine Möglichkeit, die Pflicht zu Wehr- bzw. Zivildienst auf Frauen auszudehnen.
Doch warum eigentlich nicht?
Momentan steht Europa und somit auch Österreich vor großen geopolitischen Herausforderungen.
Russland führt Krieg gegen die Ukraine – vor unserer Haustüre. Und die USA unter Donald Trump scheinen sich aus dem internationalen Engagement, das mit den unmittelbaren Interessen Europas zu tun hat, verabschieden zu wollen.
Ob man das mag oder nicht, gerecht und sinnvoll findet oder nicht, sei dahingestellt, es ist jedenfalls die neue Realität, der wir alle uns stellen müssen.
Die Wehrfähigkeit Europas und somit auch jene Österreichs muss erhöht werden, je schneller das geschieht, desto besser.
Warum sollte ein Land wie Österreich 50 Prozent seiner Bevölkerung davon ausklammern, sich für seine Verteidigung engagieren zu müssen?
Die Argumente von vor allem feministischer Seite lauten, zusammengefasst, wie folgt:
Frauen sind Männern gegenüber nicht gleichberechtigt, weshalb es illegitim wäre, die Pflicht zu Wehr- bzw. Zivildienst auch auf sie auszuweiten.
Doch stimmt das überhaupt?
Zunächst einmal ist es unseriös, von mangelnder „Gleichberechtigung“ zu sprechen, wenn man eigentlich Ergebnisungleichheit meint.
Gleichberechtigung herrscht in Österreich; und dort, wo das nicht der Fall ist, trifft das eher zu Ungunsten von Männern zu – siehe die Pflicht zu Wehr- bzw. Zivildienst.
Doch was ist mit „Ergebnisungleichheit“?
Dass mehr Männer als Frauen in Führungspositionen zu finden sind und Männer im Schnitt mehr verdienen als Frauen, während letztere die meiste „Care“-Arbeit verrichten, ist zwar auf den ersten Blick zutreffend.
Doch wenn man sich diese Punkte genauer ansieht, stößt man auf ein paar Ungereimtheiten in der Argumentation Jener, die sie dazu verwenden, die Pflicht zu Wehr- bzw. Zivildienst von Frauen fernzuhalten.
Zunächst einmal ist jede Entscheidung für eine bestimmte Ausbildung, einen bestimmten Beruf, einen bestimmten Karriereverlauf eine persönliche und freiwillige. Und auch die Entscheidung für oder gegen Kinder und jene, mit welchem Partner eine Frau eine Familie gründet, ist freiwillig.
In Österreich im Jahr 2025 kann eine Frau jeden Beruf ergreifen, den sie ergreifen möchte.
Dass Frauen im Durchschnitt andere Ausbildungen und in der Folge Berufe (und Karriereverläufe) wählen als Männer, ist ein Faktum.
Aus den kumulierten Einzelentscheidungen resultieren die oben genannten Unterschiede.
Der sog. „Gender Pay Gap“ ist – wenn er um bekannte, nicht diskriminierende Faktoren bereinigt wird – nicht mehr allzu groß, der Schluss, dass der verbleibende Rest Ausdruck von Diskriminierung ist, scheint mir unseriös. Denn wir wissen nicht, worauf er zurückzuführen ist. Wüssten wir es, könnten wir den „Gap“ um einen weiteren Faktor bereinigen.
Ein paar interessante Überlegungen dazu findet man auf der Website der WKO:
https://www.wko.at/oe/news/position-einkommensunterschied
Doch auch die Behauptung, Männer wären Frauen gegenüber privilegiert, weil sich mehr von ihnen in Toppositionen finden, ist problematisch.
Denn diese Betrachtung übersieht geflissentlich, dass auch die Mehrzahl der Männer nicht „an der Spitze“ angesiedelt ist, im Gegenteil:
Mehr Männer als Frauen sind negativ von den Rahmenbedingungen ihres Arbeitsplatzes betroffen.
So entfallen fast 100 Prozent der tödlichen Unfälle am Arbeitsplatz auf Männer, bei den psychischen Risikofaktoren am Arbeitsplatz liegen Männer und Frauen gleichauf, bei den körperlichen hingegen liegen die Männer klar voran, wie die Daten der Statistik Austria beweisen:
Wenn es notwendig ist, die Wehrfähigkeit Österreichs zu steigern und dies am besten durch die Ausweitung der Pflicht zu Wehr- bzw. Zivildienst (genau genommen müsste man zunächst eine Pflichtquote für Wehrdienst etablieren, bevor man Zivildienst als Wahl-Alternative zulässt) geschieht, lässt sich auf Basis der Daten nicht argumentieren, warum Frauen von dieser Pflicht ausgenommen werden sollten.
Waidmannsheil!
Ein Blattschuss.
Und der (wahrscheinliche) Jäger ist zugleich das Wild.
Dem – mittlerweile – ehemaligen Chef der Tiroler SPÖ, Georg Dornauer, ist etwas gelungen, das nicht Viele zustande bringen:
Er hat sich selbst erlegt.
Wir erinnern uns:
Vor ein paar Jahren vergaß Dornauer sein Jagdgewehr mit Magazin im Porsche – bei geöffnetem Fenster.
Das brachte ihm ein Waffenverbot ein.
Lassen wir einmal die Frage beiseite, ob es sich geziemt, dass ein SPÖ-Politiker mit dem Porsche fährt, und auch jene, ob ein solcher mit einer eher nicht linken italienischen Parlamentsabgeordneten (Alessia Ambrosi) liiert sein sollte.
Sehen wir ebenso großzügig darüber hinweg, dass er mit dem immer noch wohlhabend lebenden Pleitier René Benko im Wald zusammen unterwegs ist.
Aber dass Dornauer bei diesem „Ausflug“ jagen war und (wahrscheinlich) ein Wild erlegt hat, geht sich einfach nicht aus.
Dass er so rein gar nicht versteht, dass er etwas Unrechtes getan hat, überrascht bei der oben skizzierten Persönlichkeit nicht weiter.
Hoffentlich nimmt die SPÖ die Sache nicht ganz so locker und startet keine Wiederbelebungsversuche für ihren der eigenen Arroganz zum Opfer gefallenen Politiker.
Land unter
Bisher kannten wir Katastrophen wie jene, die derzeit Teile von Österreich aufgrund starker, mehrere Tage andauernder Regenfälle heimsucht, nur aus dem Fernsehen.
Doch jetzt trifft es uns.
Das macht Angst, weil es zeigt, wie verletzlich wir doch sind, trotz unseres Wohlstands und unseres hohen zivilisatorischen und technologischen Niveaus.
Die ernüchternde Lehre:
Vor der Urgewalten der Natur ist niemand sicher, zumindest sollte man sich nie zu sicher sein.
Ob die aktuellen Überflutungen das Ergebnis des Klimawandels sind oder nicht, diese Frage ist bestimmt wichtig, derzeit aber von eher akademischer Bedeutung.
Im Moment sollte es nämlich oberste Priorität sein, jenen Menschen zu helfen, die durch das Wasser ihre Existenzgrundlage verloren haben.
In einem nächsten Schritt wäre es wichtig, bauliche Maßnahmen zu setzen, die unser Land für künftige ähnliche Katastrophen besser schützen. Das könnten zum Beispiel diverse Dämme sein.
Doch natürlich darf und soll man, sobald diese ersten beiden Punkte in der oben skizzierten Reihenfolge abgearbeitet worden sind, auch darüber nachdenken, wie wir den von Menschen gemachten Anteil am Klimawandel so niedrig wie möglich halten.
Das sollte und kann man auch Klimawandel-Skeptikern verklickern:
Selbst wenn wir nur zu einem kleinen Teil schuld am Klimawandel sein sollten, diesen Anteil noch weiter abzusenken, kann kein Nachteil sein.
Ein Y für ein X vormachen?
Imane Khelif hat die Goldmedaille im Weltergewicht im Boxen bei den Olympischen Spielen 2024 in Frankreich errungen – bei den Frauen.
Bereits vor dem Sieg hat sich eine Debatte darüber entzündet, ob Khelif zu Recht im Frauenbewerb hätte antreten dürfen.
Im März 2023 wurde Khelif bei der Box-WM drei Tage nach ihrem Sieg gegen die bis dahin ungeschlagene Russin Azalia Amineva vom Wettkampf ausgeschlossen und rückwirkend disqualifiziert.
Über die damals durchgeführten Tests bzw. deren Ergebnisse weiß niemand so wirklich bescheid.
Spekuliert wurde darüber, dass bei Khelif zu hohe Testosteronwerte und / oder XY-Chromosomen festgestellt worden wären.
Die Unterstützer des Antritts von Khelif bei den Olympischen Spielen 2024 begründen ihre Position damit, dass Khelif – ihrer Vermutung nach – mit weiblichen Geschlechtsorganen geboren und von ihren Eltern als Mädchen aufgezogen worden sei. Somit sei Khelif eine Frau und als solche dürfe SIE selbstverständlich in Frauenbewerben antreten.
Mir scheint diese Argumentation problematisch.
Natürlich weiß ich nicht, worum es sich bei Imane Khelif phänotypisch und genotypisch handelt.
Die These, Khelif wäre zwar mit XY-Chromosomen geboren, aufgrund einer genetischen Störung jedoch mit weiblichen Genitalien zur Welt gekommen und könnte daher als „intersexuell“ bezeichnet werden, scheint mir plausibel.
Doch macht dies Khelif zur Frau und berechtigt es „sie“, als Frau an Wettbewerben mit anderen Frauen teilzunehmen?
Jenseits von ideologisch aufgeladenen Diskussionen zwischen dem konservativen Lager, das auf der binären Weltsicht, es gibt nur zwei biologische Geschlechter, besteht, und dem linksliberalen Lager, das darauf pocht, dass nicht nur das soziale, sondern auch das biologische Geschlecht eine komplexe Angelegenheit zu sein scheint, benötigen wird klare Kriterien, um Fairness im Wettkampfsport zu ermöglichen.
Wenn es nach mir ginge, dürfte Imane Khelif nicht bei den Frauen antreten, wenn „sie“ mit XY-Chromosomen geboren wurde, wobei es für mich unerheblich ist, wie Khelif selbst sich sieht bzw. als was die beiden oben genannten weltanschaulichen Lager Khelif sehen mögen.
Die Träger von XY-Chromosomen sind statistisch betrachtet Trägern von XX-Chromosomen bezüglich der für den Wettkampfsport relevanten Anatomie (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) überlegen.
Es mag Imane Khelif ungerecht erscheinen, nicht bei Frauenbewerben antreten zu dürfen, doch diese vermeintliche oder tatsächliche Diskriminierung wird aus meiner Sicht dadurch überwogen, dass es für die überwiegende Mehrzahl der in den Frauenbewerben antretenden Individuen unfair wäre, wenn sie gegen XY-Träger kämpfen müssten.
Denn für sie alle reicht eine einzige Person mit diesen Charakteristika aus, um ihre Chancen gleichsam auf Null zu reduzieren.
Es grünt so grün…
Die Grünen haben ein Problem.
Ganz egal, ob an den Vorwürfen rund um ihre EU-Spitzenkandidatin etwas dran ist oder nicht, so, wie die Parteispitze bei ihrer Pressekonferenz am 8. Mai das getan hat, kann man mit Vorwürfen nicht umgehen.
Lassen wir einmal die Formulierung „anonymes Gemurkse und Gefurze“ von Parteichef Werner Kogler außen vor.
Professionelles Krisenmanagement sieht anders aus.
Was auch immer Lena Schilling tatsächlich gesagt oder getan hat, entweder es ist wahr oder nicht.
Wenn das, was der „Standard“ unter Berufung auf anonyme Quellen behauptet, unwahr ist, müsste Lena Schilling dagegen klagen und erst dann dürften sich ihre Kollegen von den Grünen, die sich bei der Pressekonferenz geschlossen hinter sie gestellt haben, guten Gewissens zu ihrer Verteidigung aufmachen.
Dass Schilling nicht klagt, noch wenigstens konkret zu den Vorwürfen Stellung nimmt, lässt vermuten, dass sie wohl doch wahr sein könnten.
Wir wissen nicht, welche Geschichten noch das Licht der Öffentlichkeit erblicken werden, bevor die EU-Wahl und später die Wahl zum österreichischen Nationalrat stattfindet. Vielleicht wissen das ja nicht einmal die Grünen.
Sollte das der Fall sein, haben sie sich ohne Not in Schwierigkeiten gebracht.
Warum hat man auf eine 23 Jahre junge Klimaaktivistin gesetzt, ohne die Persönlichkeit dieser Person vorher genau unter die Lupe zu nehmen?
Kann es wirklich sein, dass die Eigenschaften „jung“, „weiblich“ und „klimaaktivistisch“ die Frage nach der charakterlichen sowie fachlichen Eignung aus dem Rennen schlagen?
Apropos „fachliche Eignung“: Dass eine Studentin der Politikwissenschaften, die als Spitzenkandidatin für einen Job in der EU antritt, nicht weiß, dass Norwegen kein EU-Mitgliedsstaat ist, hätte bei den Grünen sämtliche Alarmglocken zum Schrillen bringen sollen.
Das Tragischste am Fall „Lena Schilling“ ist, dass eine Partei wie die Grünen, die in Zeiten von Klimawandel und diversen anderen ökologischen Herausforderungen als starke Stimme in Europa wichtig wäre, ihre Chancen, die Zukunft positiv mitzugestalten, so leichtfertig aufs Spiel setzt.
Copy & Paste
Die neuen Technologien machen es möglich.
Mit Hilfe von Internet und Programmen wie ChatGPT kann jedermann Texte zusammen basteln, die zumindest auf den ersten Blick klug klingen und es auf den zweiten in vielen Fällen auch tatsächlich sind.
Was das für die Zukunft schriftlicher Arbeiten im akademischen Umfeld bedeutet und für die Arbeit von Journalisten, kann noch nicht wirklich abgeschätzt werden. Doch die ersten paar „Versuche“ lassen das Schlimmste erahnen.
Seit einigen Wochen steht die ehemalige Cheredakteurin des „Standard“ und derzeitige stellvertretende Chefredakteurin der „SZ“ im Zentrum der Debatte.
Stefan Weber, jener Salzburger Privatdozent, der als „Plagiatsjäger“ bezeichnet wird, hat sich der Dissertation von Föderl-Schmid sowie einiger ihrer Artikel aus ihrer journalistischen Arbeit angenommen.
Nach den ersten, vorläufigen Erkenntnissen hat Föderl-Schmid sowohl bei ihrer Dissertation, als auch in zumindest einigen ihrer Artikel per „copy & paste“ Passagen aus den Schriften anderer Autoren übernommen, ohne diese gekennzeichnet zu haben.
Stefan Webers Analyse ist noch nicht abgeschlossen, weshalb es vielleicht verfrüht ist, ein endgültiges Urteil zu fällen. Doch eines lässt sich bereits jetzt sagen: Plagiieren, egal von wem, sollte ein absolutes „No-Go“ sein. Texte anderer Autoren – und sei es nur auszugsweise – zu übernehmen und als eigene auszugeben, ist nicht nur Ausdruck von Faulheit, es ist auch Betrug am Leser (im Falle journalistischer Texte) und an der „scientific community“ (bei wissenschaftlichen Arbeiten).
Warum aber ist diese Vorgangsweise inakzeptabel?
Top-Journalisten – und Föderl-Schmid gehört nominell dieser Gruppe an -, die für „Qualitätszeitungen“ schreiben – und sowohl der „Standard“ als auch die „SZ“ werden gemeinhin zu dieser Kategorie gezählt -, können es sich prinzipiell nicht leisten, dass ihre Ehrlichkeit in Frage gestellt wird.
Das gilt schon im Allgemeinen, in Zeiten wie diesen aber ganz besonders.
Das Vertrauen der Menschen in Politiker ist schon lange sehr niedrig, das von Journalisten ist auch nicht besser. Während der „Flüchtlingskrise“ 2015/16 und der „Corona-Pandemie“ haben Qualitätsmedien viel Vertrauen bei den Menschen eingebüßt.
Das Schlagwort während dieser Zeit lautete „Lügenpresse“. Mit diesem Kampfbegriff beschreiben vor allem politisch rechts eingestellte Menschen Medien, die ihnen nicht die ganze Wahrheit erzählen, oder von denen zumindest gedacht wird, dass sie nicht ganz ehrlich mit der Öffentlichkeit sind.
Ob dieser Vorwurf nun zu Recht erhoben wurde oder nicht, spielt keine Rolle. Denn wenn Top-Journalisten von Qualitätsmedien dabei ertappt werden, zu lügen, verlieren sie den wichtigsten Bonus, über den Journalisten verfügen können: Vertrauen.
Und wenn die Medien (die sog. „Vierte Macht“) – und insbesondere die Qualitätsmedien – das Vertrauen der Bevölkerung verlieren, ist die Demokratie in Gefahr.
75 Jahre Menschenrechte
Heute vor genau 75 Jahren unterzeichnete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“.
Das Dokument, eigentlich eine Resolution, ist kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, dennoch hat es eine gewisse Bedeutung und auch Verbindlichkeit, z.B. über diverse internationale Verträge, die rechtlich bindend für jene Staaten sind, die sie unterzeichnet haben.
Der Katalog der 30 Artikel ist eine Art Hybrid aus Recht und Moral, er stellt zwar Regeln auf, die, wie gesagt, per se nicht verbindlich sind, ist aber durch den fundamentalen Charakter dieser Quasi-Rechtsnormen eher so etwas wie eine Sammlung von Moralnormen.
Dass die Menschenrechte in vielen Ländern dieser Welt – darunter auch manchen westlichen Demokratien – nicht immer eingehalten werden, ist natürlich problematisch.
Dennoch können und sollen wir sie als eine Art Leuchtturm ansehen, als eine Orientierungshilfe.
Was brauchen Menschen, was sind die „conditiones sine quibus non“ ihrer Existenz?
Die „Allgemeine Erklärung“ ist eine Liste von Antworten auf Fragen, die ihr implizit sind und welche die berühmte vierte Frage Immanuel Kants zusammenfasst:
„Was ist der Mensch?“
Was benötigen wir als Menschen, um ein Leben in Würde führen zu können?
Der Mensch ist ein Lebewesen, das Arbeit braucht, Bildung, Nahrung und medizinische Versorgung, aber auch die Möglichkeit, Informationen zu sammeln und sich politisch zu engagieren.
Die Menschenrechte sind „work in progress“, eine niemals vollendete und zu vollendende Aufgabe, die wir uns selbst gestellt haben.
Sie mag an manchen Tagen so aussichtslos erscheinen wie der ewige Versuch des Sisyphos, einen Stein einen Berg hinauf zu wuchten, der ihm jedes Mal kurz vor dem Gipfel entgleitet und ins Tal zurück rollt.
Doch wie der französische Philosoph Albert Camus so schön am Ende seines Essays „Der Mythos des Sisyphos“ schreibt:
„Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“
Freund(erlwirt)schaft!
Die SPÖ macht sich regelmäßig – zu Recht – über den politischen Mitbewerber lustig. Erst unlängst war wieder ein Cartoon auf kontrast.at zu sehen, bei dem ein grinsender Reicher (?) an die Türe von Parteichef Nehammer klopft und sagt: „Ich suche die Hure der Reichen!“
Eine bitterböse Anspielung auf ein bekanntes Zitat aus den Chat-Protokollen eines gewissen Thomas Schmid.
Gerechtfertigt?
Als Verallgemeinerung sicher nicht.
Zu glauben, dass jeder Politiker oder Funktionär der ÖVP im Interesse von Reichen agiert, ist überzogen.
Aber solche Aussagen, wie die von Schmid, sind natürlich ein Elfmeter ohne Tormann – wer würde sie nicht verwerten?
Nun steht die SPÖ selbst am Pranger – zu Recht.
Wiener Lokalpolitiker, darunter der SPÖ-Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy und zwei Parteigenossinnen, stehen unter Verdacht – es gilt die Unschuldsvermutung – von einer Umwidmung in einem Kleingartenverein in Donaustadt profitiert zu haben.
Der von allen anderen Parteien – zu Recht – kritisierte Slogan der FPÖ – „Unser Geld für unsere Leut“ – bekommt plötzlich eine ganz eigene Bedeutung.
Die SPÖ hat sich eben erst „neu aufgestellt“, mit einem Parteichef, der sich seine besondere Nähe zum „kleinen Mann“ auf die Fahnen geheftet hat.
Freunderlwirtschaft passt da gar nicht ins Bild, denn sie hat mit dem „kleinen Mann“ so rein gar nichts zu tun, sondern passt viel eher zum Schmid-Zitat:
Die da oben richten es sich.
Solche Aktionen sind kontraproduktiv, weil die SPÖ immer stärker Stimmen an die FPÖ verliert.
Durch Mauscheleien im Kleingartenvereinsmilieu könnte sich diese Entwicklung noch weiter beschleunigen.
Kurz und gut
Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz wird angeklagt.
Die WKStA hat dies beschlossen, weil es aus ihrer Sicht wahrscheinlicher ist, dass es zu einem Schuldspruch als zu einem Freispruch kommt.
Worum geht es überhaupt?
Kurz hat im Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht behauptet, zwar in die Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Chef involviert, aber nicht federführend dafür verantwortlich gewesen zu sein.
Eigentlich wäre es nicht illegal gewesen, wenn Kurz die Hauptverantwortung dafür getragen (und dies auch zugegeben) hätte.
Illegal und somit juristisch relevant ist nur seine – mögliche, es gilt die Unschuldsvermutung – Falschaussage bei der Befragung.
Es ist freilich naiv zu glauben, Kurz, der sich von Anfang der Übernahme der Parteiführung an maximale Freiheit bei Entscheidungen absegnen hat lassen, nicht darüber entschieden hätte, wer die ÖBAG-Führung übernimmt.
Weshalb sich die Frage stellt, warum er das nicht im Ausschuss zugeben wollte.
Klar ist auch, dass es gängige Praxis in Österreich ist, dass die jeweils in Regierungsverantwortung befindlichen Parteien bzw. ihre Führungspersonen Personalentscheidungen von Unternehmen im Eigentum der Republik treffen (oder wenigstens in diese Entscheidungen maßgeblich eingebunden sind).
An dieser Praxis festzuhalten, ist nicht illegal.
Wahrscheinlich war es Kurz in der Stunde der Wahrheit – im Untersuchungsausschuss – dann aber doch irgendwie intuitiv klar, dass dieses öffentliche Eingeständnis sonderbar anmuten könnte. Denn professionell sind solche politischen Personalentscheidungen – das zeigt die Geschichte unseres Landes – in den seltensten Fällen.
Und nicht selten waren es „schwarze“ Politiker, die personelle Fehlentscheidungen der letzten Jahre anderen Politikern, vor allem jenen der SPÖ, vorgeworfen haben.