I, robot?

Nein, keine Sorge, ich bin KEIN Roboter!

Obwohl:

Können Sie sich da wirklich sicher sein?

Denn ein Roboter bzw. eine „AI“, „Artificial Intelligence“, also eine „künstliche Intelligenz“, die Sie glauben machen will, ein echter Mensch aus Fleisch und Blut zu sein, würde das natürlich auch sagen.

Noch einmal:

Ich bin ich, ein echter Mensch, egal, ob Sie es glauben oder nicht.

Derzeit finden – zu Recht – Grundsatzdebatten darüber statt, wieviel „AI“ unseren Alltag und somit unser Leben beherrschen darf.

Viele komplexe technische Systeme würden ohne künstliche Intelligenz wahrscheinlich gar nicht erst funktionieren.

Doch wie steht es um ChatGPT, jenes Programm, das z.B. auf Fragen Antworten geben kann?

Mit ChatGPT lassen sich Hausaufgaben vom Computer schreiben, Vorträge verfassen, Prüfungen absolvieren – vielleicht noch nicht auf sehr hohem Niveau, doch bis das möglich ist, dürfte nicht mehr allzu viel Zeit vergehen.

Den sog. Turing-Test könnte die künstliche Intelligenz von ChatGPT wahrscheinlich bestehen, falls sie ihn nicht bereits bestanden hat.

Muss uns das beunruhigen?

Das kommt darauf an!

Dass künstliche Intelligenz in naher Zukunft Aufgaben besser bewältigen wird können als Menschen oder solche, die Menschen überhaupt nicht schaffen, mag in vielen Fällen gut sein.

Doch spätestens dort, wo die Leistungsfähigkeit und fachliche Kompetenz von realen Menschen auf dem Prüfstand stehen und diese sich mit Hilfe einer künstlichen Intelligenz erfolgreich durch die Prüfung schummeln könnten, wird es problematisch.

Oder wollen Sie irgendwann von einem Arzt operiert werden, der mittels ChatGPT die Prüfungen seines Medizinstudiums „geschafft“ hat?

Krieg und Frieden

Immer wieder hört man die Forderung, die Ukraine nicht länger oder wenigstens nicht mit potenteren Waffen zu versorgen, damit dieser Krieg endlich von der physischen Ebene auf jene des Verhandelns wechseln könne.

Zu viele Menschen mussten bereits ihr Leben lassen, auf beiden Seiten. Und das wahrscheinlich nicht immer freiwillig.

Trotzdem ist es nicht nachvollziehbar, warum man die Ukraine nicht mehr dabei unterstützen sollte, sich gegen den Angriff Russlands verteidigen zu können.

Ich will nicht Beispiele bzw. Vergleiche mit vergangenen Angriffskriegen ins Spiel bringen, obwohl es selbstverständlich leicht wäre, eine moralische Bringschuld aus ihnen abzuleiten.

Doch unabhängig von dieser vielleicht global-moralischen Reziprozität lässt sich durchaus auch mit anderen guten Argumenten begründen, der Ukraine weiter beizustehen.

Es kann nicht sein, dass ein souveräner Staat von einem anderen überfallen und in einen Krieg verwickelt wird. Wer das anders sieht, nimmt bewusst in Kauf, dass dies ein problematisches Signal an potenzielle künftige Aggressoren sendet – dass es sich nämlich lohnen kann, einen Angriff auf fremdes Territorium zu riskieren.

Wer Frieden will, muss leider immer noch in Kauf nehmen, dass dazu in manchen Fällen ein Krieg – zur (Selbst-)Verteidigung – unverzichtbar ist.

Es geht um mehr als nur um die Ukraine und Russland und die beklagenswerten Tode. Die Freiheit und Selbstbestimmung aller Menschen werden bei jedem solcher Konflikte stets mitverhandelt.

Universal-Joker „Feminismus“?

Der als „feministisch“ geltende Film einer ebensolchen Regisseurin, Marie Kreutzer, ist wegen Kritik an den illegalen Aktivitäten eines Hauptdarstellers in die öffentliche Kritik geraten.

Mehrere Kinos haben den Film aus dem Programm genommen.

Als Kandidat für den Auslands-Oscar ist „Corsage“, so der Name des Films, aber weiter im Programm.

Nun hat auch noch eine Gruppe linker Künstler und Kulturschaffender (darunter so namhafte wie die Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek) eine Lanze für den Film gebrochen.

In einem offenen Brief fordern die Unterzeichner, der Film dürfe nicht boykottiert werden. Die Argumentation dafür lautet wie folgt:

„Wir sind erschüttert, dass ein feministischer Film, der Machtverhältnisse und Rollenbilder hinterfragt, der international für seine visuelle Kraft und seinen Inhalt gewürdigt wird, wegen der Taten eines Mannes aus dem Kinoprogramm genommen und dadurch dem Täter eine Macht gegeben wird, die ihm nicht zusteht.“

Während in den letzten Jahren einige Filme bzw. Serien deshalb aus der Öffentlichkeit verschwanden oder nach einer Nachbesetzung (teilweise) neu gedreht worden sind, weil (bis dahin unbewiesene) Vorwürfe gegen männliche Schauspieler erhoben wurden – Stichwort „#metoo“ -, geht es in diesem Fall um einen Täter, der geständig ist.

Dennoch wird dieser Fall anders behandelt.

Das ist irritierend, weil der Eindruck entsteht, unmoralisches und sogar illegales Handeln von an der Produktion eines Films beteiligten Personen ist nicht so schlimm, so lange der Film bzw. seine Regisseurin „feministisch“ ist.

Zweierlei Maß, das geht gar nicht!

Neues „profil“?

Das Nachrichtenmagazin „profil“ und ich haben eines gemeinsam: Wir wurden beide 1970 „geboren“.

Oscar Bronner, der später die Tageszeitung „Der Standard“ gründete, hat im selben Jahr auch das Wirtschaftsmagazin „trend“ ins Leben gerufen.

Trotz einiger inhaltlicher und formaler Änderungen, welche die Magazine durchlaufen haben, ist zumindest das „profil“ im Großen und Ganzen das geblieben, was es schon immer war:

Ein seriöser und doch humorvoller Begleiter durch die wichtigsten Themen des Landes und der Welt, optisch ansprechend und inhaltlich anspruchsvoll von einem professionellen Team gestaltet.

Nun zieht sich Christian Rainer, seit rund einem Vierteljahrhundert in Amt und Würden als Herausgeber und Chefredakteur, aus dem „profil“ zurück. Eine neue Chefredakteurin, Anna Thalhammer, zieht in die Redaktion ein, die betriebswirtschaftlichen Agenden übernimmt in der Funktion des Geschäftsführers Richard Grasl.

Ob das „profil“ seiner mehr oder weniger neutralen, objektiv berichtenden Rolle treu bleiben wird, dürfte sich bald zeigen.

Zu wünschen wäre es dem Magazin und seinem Team jedenfalls.

Gefährliche Kumpanei

Die Protokolle der Chats von Thomas Schmid haben nicht nur Unappetitliches zutage gefördert in Bezug auf die politischen Ränkespiele hinter dem Vorhang der Öffentlichkeit.

Sie zeigen auch, wie namhafte Journalisten von Qualitätsmedien sich mit den Mächtigen, denen sie eigentlich auf die Finger schauen sollten (Stichwort „Vierte Macht“), verhabern.

So stolperte der Chefredakteur der Tageszeitung „Die Presse“, Rainer Nowak, über seine virtuelle Plauderei mit Schmid, in welcher er sich dessen Unterstützung bei der Wahl zum Generaldirektor des ORF erbittet – und umgekehrt Schmid freundlichere Berichterstattung verspricht (und diese auch realisiert).

Dem nunmehr ehemaligen ORF2-Chefredakteur Matthias Schrom wiederum wurde sein Chat mit Heinz-Christian Strache zum Verhängnis, ein Chat, in welchem Strache FPÖ-kritische Berichterstattung beanstandet und Schrom Tipps gibt, wie die FPÖ das Problem lösen könnte („Ich denke Steger sollt das mit zib24 schon wissen und mal mit Totzauer/Geier reden. Die sollten schon wissen, dass sie auch nicht unter dem Radard sind.“).

Im Internet kursieren auch Fotos, auf denen man „profil“-Herausgeber Christian Rainer sieht – zusammen mit Rainer Nowak, Eva Dichand und Gernot Blümel (im Hintergrund). In eher locker-amikaler Stimmung und einem ebensolchen Setting.

Ein Treffen im privaten Rahmen?

(Das Foto scheint ein Selfie zu sein, aufgenommen vom „profil“-Herausgeber.)

Nun mag Rainer zwar einer der besten und renommiertesten Journalisten dieses Landes sein, allein, die Frage sollte ihm dennoch gestellt werden:

Ist die Nähe zwischen ihm und einem ÖVP-Politiker zulässig?

Rainer und andere Journalisten argumentieren ihr Naheverhältnis meist so, dass es ohne ein solches nicht möglich wäre, an Hintergrundinformationen zu gelangen.

Diese Argumentation ist irritierend und zwar deshalb, weil es einerseits bedeuten würde, dass alle Journalisten, die nicht über ein solches Naheverhältnis zu den Personen, über die sie publizieren, verfügen, schlechten Journalismus anbieten.

Andererseits würde diese Argumentation darauf aufbauen, dass den behandelten Personen (Politikern, Managern) von den entsprechenden Journalisten eine Nähe und somit ein Vertrauensverhältnis vorgegaukelt wird, das nicht wirklich besteht.

Entweder, die Nähe ist gefährlich, weil sie den Journalisten hemmt, „zuzubeißen“, oder sie ist dem Politiker gegenüber unfair, der glaubt, sein Herz ausschütten zu können, die Inhalte eines Vier-Augengesprächs dann aber in der Zeitung nachlesen muss.

Noch einmal die Frage:

Muss ein guter Journalist die Nähe von Politikern suchen, weil er nur so über sie und ihre Themen seriös berichten kann, oder könnte sich da nicht eine gehörige Portion Eitelkeit untergemischt haben – die Eitelkeit, auf du und du zu sein mit den „Mächtigen“?

Ping Pong in Wien

Langsam wird es unübersichtlich.

Der ehemalige Kurz-Fan („Ich liebe meinen Kanzler“) Thomas Schmid will Kronzeuge werden. Um das zu erwirken, war er bereit, im großen Stil auszupacken und dabei einige der wichtigsten ÖVP-Politiker des Teams rund um den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz und diesen gleich mit zu beschuldigen.

Sind die Vorwürfe – für jeden Betroffenen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung – wahr?

Wer mag das schon wissen!

Doch die Annahme, dass Schmid sich all das, was er jetzt in Gesprächen mit der WKSta zu Protokoll gegeben hat, reine Fantasiegespinste seien, mit denen ihr Urheber die anderen aus reiner Bosheit vernadern möchte, ist nicht sehr plausibel.

Und auch die Vermutung, der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium würde mit dem Auftischen reiner Lügen bloß versuchen, seinen eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, klingt nicht überzeugend.

Warum sollte er das tun, wenn er damit rechnen muss, dass ihm nicht nur von den Behörden nicht geglaubt wird, sondern er sich außerdem eine Klage der durch sein Geständnis Beschuldigten wegen Verleumdung einhandeln könnte?

Der heikelste Punkt an der Offenbarung von Schmid ist wohl dieser:

Kann er seine Behauptungen beweisen?

Denn selbst wenn sie wahr wären, würde dies weder Thomas Schmid selbst etwas bringen, noch könnte Österreich endlich um eine enttäuschte Liebe reifer werden.

Nein, es geht nicht um jene von Schmid zu Kurz.

Es geht darum, dass das Land vielleicht einmal mehr einem politischen Talent auf den Leim gegangen sein könnte und dringend eine kalte Dusche braucht, um endlich aufzuwachen und zu einer kritischeren Haltung dem ersten Anschein gegenüber zu gelangen.

God save the King!

Sehr lange musste Prince Charles warten, bis er endlich selbst auf den Thron durfte – im fortgeschrittenen Alter von über 70 Jahren.

In diesem Alter haben die meisten von uns bereits ein paar Jahre Pension auf dem Buckel.

Die Verabschiedung von seiner Mutter, Queen Elizabeth, findet derzeit mit großem Brimborium statt.

Besonders beeindruckend daran: Tausende von Menschen stellen sich stundenlang an, bloß, um den Sarg ihrer Königin sehen zu dürfen.

Die Briten liebten die Queen, das ist offensichtlich.

Ob sie Prince Charles die gleiche Liebe entgegenbringen werden, bleibt abzuwarten – und auch, wie lange dieser den Job tatsächlich ausüben wird.

Es ist durchaus vorstellbar, dass er die „Herrschaft“ noch zu Lebzeiten an seinen ältesten Sohn, Prince William, übergibt und sich wieder jenen Tätigkeiten widmet, die er bisher ausgeübt hat.

So oder so:

God save the King!

Dancing Queen

Die finnische Premierministerin Sanna Marin ist mit ihren 36 Jahren einer der jüngsten Regierungschefs der Welt.

Immer wieder tut sie Dinge, die Menschen in ihrem Alter so tun – selbstverständlich in ihrer Freizeit.

Nun sind mehrere Videos aufgetaucht, die sie zusammen mit anderen Frauen und Männern auf einer privaten Party zeigen, wobei Marin ziemlich ausgelassen tanzt und offensichtlich großen Spaß hat.

Sofort gab es Stimmen, die Marin kritisierten: Für eine Regierungschefin, so der Tenor, sei dies ein unprofessionelles Verhalten.

Im Ernst?

Wenn man sich ansieht, wie andere Spitzenpolitiker verkrampft versuchen, in der Öffentlichkeit ein Saubermann-Bild von sich zu zeichnen, aber hinter den Kulissen unmoralisch oder sogar illegal agieren, ist dieser Vorwurf lächerlich.

Allerdings ist Sanna Marins Partylaune nicht alles, was ihr im aktuellen Fall vorgeworfen wird.

Es könnte auf der privaten Veranstaltung, auf der die Premierministerin abgetanzt hat, Kokain geschnupft worden sein.

Falls dies zutreffen und auch Marin die Droge genommen haben sollte, sieht die Sache wohl etwas anders aus.

Ganz egal, wie man über Drogen denkt, eine Regierungschefin kann es sich nicht leisten, Kokain zu konsumieren. Denn das könnte ihr durchaus als verantwortungsloses Verhalten ausgelegt werden.

Zahlstunde

Es ist soweit:

Der ORF ist einem – aus seiner Sicht – bedeutenden Ziel ein Stück nähergerückt.

Aus einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs geht hervor, dass die Möglichkeit, dass Konsumenten, die ORF-Inhalte ausschließlich über das Internet konsumieren (Stichwort „Streaming“), nichts dafür bezahlen, gegen die Verfassung verstößt.

Mit anderen Worten:

Das online zur Verfügung gestellte Programm darf nicht gratis sein, wenn jene, die über ein TV- oder Radiogerät verfügen, Rundfunkgebühren entrichten müssen.

Das wirft natürlich eine Menge Fragen auf, eine der wichtigsten lautet:

Muss der ORF neben seinem Flaggschiff auf dem Küniglberg in Wien auch noch neun Landesstudios betreiben?

Ließen sich diese und mit ihnen ihr fest angestelltes Personal und die für dieses zu betreibende Infrastruktur nicht auch einsparen?

Wenn sämtliche Österreicher, also auch jene, die weder über ein TV- noch über ein Radiogerät verfügen, künftig Gebühren entrichten müssen, bloß, weil sie Internetzugang haben, haben sie natürlich ein berechtigtes Interesse, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Fairer wäre es, den Zugang zu ORF-Inhalten via Internet an die Benutzung eines individuellen Accounts zu knüpfen, der gegen eine bestimmte Gebühr freigeschaltet wird.

Denn es ist schwer zu argumentieren, dass Menschen, die den ORF online nicht nutzen, trotzdem bezahlen oder ihren Internetzugang abbestellen müssen. Das käme vor allem für jene, die das Internet zum Arbeiten benötigen, einem Berufsverbot gleich.

Rosen & Kriege

Michael Douglas und Kathleen Turner machten es 1989 vor – allerdings nur im Film:

„Der Rosenkrieg“ war ein bitterböses Sittenbild eines Paares, das sich von Liebe zu gegenseitigem Hass mit tödlichem Ausgang entwickelte.

Mindestens ebenso traurig, wenn auch nicht ganz so tragisch – die Beteiligten leben noch – gestaltete sich die echte Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und Amber Heard.

Nun wurde sie in mehreren Anklagepunkten (er in nur einem) schuldig gesprochen.

In der Gerichtsverhandlung ging es um Verleumdung (von Depp durch Heard), das Thema „häusliche Gewalt“ wurde nur indirekt abgehandelt, es bildete den Hintergrund der Eskalation des Konflikts, zu welchem sich die Beziehung der beiden Hollywood-Stars gewandelt hatte.

Doch wer wem Gewalt angetan hat, er ihr oder sie ihm oder jeder von beiden dem jeweils anderen, das werden wir wohl nie erfahren.

Depp hatte bezüglich der Beweise in der Verhandlung jedenfalls die besseren Karten, was nicht bedeutet, dass er nicht auch Gewalt gegenüber Heard ausgeübt haben könnte.

Doch vor Gericht zählt nicht das, was vielleicht wirklich passiert ist (und nur Depp und Heard wissen können), es geht ausschließlich darum, was bewiesen werden kann.

(Die Tatsache, dass eine Frau ihrem Mann ins Bett kackt, lässt ihren Charakter genauso irritierend erscheinen wie jene den seinen, dass ihr Mann schon frühmorgens betrunken durch die Wohnung torkelt und voller Aggression die Türen von Küchenkästen so fest zuschlägt, dass die Glasscheiben zerspringen.)

Irritierend ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass mehrere Medien eine Niederlage für die #metoo-Bewegung aus dem Ausgang des Verfahrens abgeleitet haben.

Doch lässt sich dieser Schluss tatsächlich ziehen?

Ich denke, nein.

Denn wenn die auch via Social Media von Vertretern beider Lager ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Johnny Depp und Amber Heard einen wesentlichen positiven Aspekt aufzuweisen hatte, dann diesen:

Gerade trotz der #metoo-Bewegung haben die Geschworenen offensichtlich streng „lege artis“ geurteilt, das heißt: sich auf das beschränkt, was durch Beweise ausreichend belegt war.

Das mag für Amber Heard tragisch sein, falls mehr passiert sein sollte, als sie beweisen konnte.

Es zeigt aber, dass der Rechtsstaat – zumindest in diesem Fall – funktioniert hat.