Böse Türkei..! Böse Türkei..?

Seit ein paar Tagen geistert ein Artikel durch die sozialen Netze.

Sein brisanter Inhalt:

Die Türkei würde Sex mit Kindern per Gesetz erlauben.

Das ist – so böse es auch klingen mag – reiner Blödsinn.

Tatsache ist vielmehr:

Das Schutzalter, also jenes Alter, ab dem ein Mensch mit einem anderen Menschen jeden Alters (ab dem Schutzalter aufwärts) legal Sex haben darf, beträgt in der Türkei laut Gesetz 15 Jahre.

Der einvernehmliche Sex von Menschen im Alter von 15 bis 12 Jahren soll nun per Gesetz legalisiert werden.

Ist das ein unmoralisches Vorhaben, über das sich etwa die Kronen Zeitung (sie schreibt am lautesten gegen dieses Verbrechen per Gesetz an) zu Recht empört?

Nein.

Denn in Österreich liegt das Schutzalter sogar niedriger, nämlich bei 14 Jahren.

Einvernehmlicher Sex ist hierzulande für Menschen ab dem Alter von 13 Jahren erlaubt, sofern der ältere der beiden Partner nicht mehr als drei Jahre älter, also maximal 16 Jahre alt, ist.

Man kann vieles an der Türkei kritisieren, z.B. die durch die Regierung Erdogan schrittweise unter Bedrängnis geratene Demokratie, die Art, wie der Präsident mit politischen Gegnern umgeht, welche Vorstellung von Pressefreiheit er hat und wie er auf Kritik an seiner Person reagiert.

Das „Strafrecht“ in Bezug auf das Thema „Sexualität“ hingegen eignet sich nicht für Kritik.

Gutes Klima

Schon wieder Paris.

Doch diesmal sind es keine Hiobsbotschaften über Terroranschläge, die uns von dort erreichen.

Nein, bei den neuesten Nachrichten aus der französischen Hauptstadt geht – im übertragenen und im wörtlichen Sinne – die Sonne auf:

Auf der Klimakonferenz, die dort bis zum 12. Dezember 2015 stattfand, konnten sich so gut wie alle Staaten dieser Welt (also auch jene, die bisher als so genannte „Klimasünder“ galten) auf eine neue Klimaschutz-Vereinbarung in der Nachfolge des „Kyoto-Protokolls“ einigen.

Beschlossen wurde die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C.

Das ist ein durchaus ambitionierter Vorsatz, so ambitioniert, dass man meinen könnte, dass er das Papier nicht wert ist, auf dem er festgehalten wurde. Dazu kommt, dass das Abschlussdokument zwar völkerrechtlich bindend ist, jedoch keine Strafen bei Missachtung der Vertragspunkte drohen.

Dennoch beurteilen nicht nur PolitikerInnen, sondern auch VertreterInnen von NGOs (wie z.B. Greenpeace) das „Paris-Abkommen“ durchaus als Meilenstein. Das scheint, vorsichtig betrachtet, legitim.

Trotz allem – berechtigten – Enthusiasmus gilt jedoch:

Paris kann nur der Anfang sein.

Ob das Dokument hält, was es verspricht, werden die kommenden Jahre zeigen – und die Bereitschaft der Unterzeichner, großen Worten ebensolche Taten folgen zu lassen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Höhlengleichnis

Er ist ein Profi, keine Privatperson, die sich aus Langeweile auf ein waghalsiges Abenteuer eingelassen hat: der 52-jährige deutsche Höhlenforscher Johann Westhauser, der nach fast 275 Stunden Gefangenschaft in der Riesending-Schachthöhle befreit werden konnte.

Als professioneller Höhlenforscher wusste Westhauser natürlich, mit welchen Gefahren er zu rechnen hatte, auch die eines Steinschlags, die letztlich zu seinem Verhängnis wurde, war ihm bekannt.

Der bayerische Innenminister (der Höhleneingang liegt auf deutschem Staatsgebiet) will die Riesending-Schachthöhle nun versperren, um Amateure davon abzuhalten, in das gigantische unterirdische System abzusteigen.

Die Rettungsaktion, welcher der durch einen Steinschlag verletzte Höhlenforscher seine Bergung zu verdanken hat, nahm insgesamt über 700 Personen in Anspruch: ein enormer Aufwand an Menschen und Material.

Ist ein einzelner Mensch, noch dazu jemand, der sich freiwillig in Gefahr begibt, so einen Aufwand wert, wo doch andernorts, in den ärmsten Regionen dieser Welt, Menschen verhungern, die mit weit geringeren Mitteln vor dem Tod gerettet werden könnten? fragen kritische Stimmen.

Natürlich ist er das.

Denn neben der Solidarität, die jedem Menschen in Not zustehen sollte, trainieren Einsatzkräfte bei solchen Aktionen ihre Fähigkeiten und entwickeln vielleicht sogar neue Methoden der sicheren Bergung von Verletzten aus gefährlichen Situationen.

Dennoch darf und sollte die Frage gestellt werden: Ist jede Art von Forschung gleich sinnvoll? Muss jedes Risiko eingegangen werden, um Erkenntnis zu gewinnen? Worin besteht der Zuwachs an Wissen, der den Einsatz von Menschenleben rechtfertigt – in diesem Fall desjenigen des Höhlenforschers.

„Wissen“ muss nicht direkt und unmittelbar wirtschaftlich verwertbar sein, antworten Wissenschafter – nicht ganz zu Unrecht – Kritikern des grenzenlosen Forschens.

Das mag sein.

Aber eine Kosten-Nutzen-Rechnung im Sinne von „Welcher Aufwand wird mit welchem Risiko zu welcher Erkenntnismöglichkeit getrieben?“ sollte dennoch legitim sein. Vor allem, wenn es im Falle eines Scheiterns des Forschungsprojekts zu enormen Kosten (wie dies im Falle der Bergung von Johann Westhauser sein dürfte) kommt, die über den Umweg öffentlicher Gelder auf die Allgemeinheit abgewälzt werden sollen.

Nicht jedes Experiment, nicht jede Forschung können ihre möglichen Risiken mit den zu erwartenden neuen Erkenntnissen aufwiegen.

Denn andernfalls wäre es auch zulässig, Zyankali in langsam steigender Dosis zu schlucken, um festzustellen, ab wann das Gift tödlich wirkt und die Pflege des schwer verletzten „Wissen“schafters, der sich vor Einnahme der letalen Dosis mit irreparablen Behinderungen aus dem Experiment zurückzieht, der Allgemeinheit aufzubürden.

Sternschnuppen

Wissenschafter am Institut für Astrophysik der Universität Wien sind aus dem Häuschen:

Der Tag der Astrologie im Festsaal des Technischen Museums Wien, veranstaltet von der Wirtschaftskammer, würde, so sinngemäß die Kritik der Astrophysiker, die esoterische „Lehre“ Astrologie adeln.

Die Direktorin des Technischen Museums, Gabriele Zuna-Kratky, hingegen hat kein Problem damit, den Astrologen ihr Haus für die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Geld stinkt wohl – zumindest in ihrer Nase – nicht.

Dass Astrophysiker Schwierigkeiten damit haben, wenn Astrologen in die heiligen Hallen der Wissenschaft vordringen und ihrer esoterischen Lehre dadurch einen seriösen Anstrich verleihen könnten, leuchtet ein.

Ihre Kritik ähnelt jener von Biologen an Lobbyisten, die versuchen, in manchen US-Bundesstaaten „Kreationismus“ bzw. „Intelligent Design“ gleichberechtigt neben der „Evolutionstheorie“ im Schulunterricht zu verankern.

Astrologen dürfen selbstverständlich, so wie alle Menschen in einem säkularen Rechtsstaat, ihren Überzeugungen anhängen und Veranstaltungen abhalten, so lange diese weder gegen Gesetze verstoßen, noch andere Menschen gefährden. Dafür stehen ihnen unzählige Räumlichkeiten zur Verfügung.

Das Technische Museum Wien aber ist ein Hort der Wissenschaft und sollte das auch klar zu erkennen geben – durch die Weigerung, einer unwissenschaftlichen Veranstaltung Raum zu bieten.

Schulsachen

Bisher war es ein klassisch ideologischer Kampf, der – wie könnte es anders sein – zwischen den einzigen beiden Parteien ausgetragen wurde, die in Österreich für einen solchen Kampf die nötige Wählerzahl im Rücken haben:

SPÖ und ÖVP.

Seit neuestem aber gibt es innerhalb der ÖVP den einen oder anderen Sympathisanten für die so genannte „Gesamtschule“.

Ob sie wirklich Sinn macht, jenseits der – vielleicht – die Solidarität zwischen Arm und Reich steigernden „Wir haben zusammen die Schulbank gedrückt und haben einander deshalb ganz, ganz lieb!“-Effekte?

Experten haben da so ihre Zweifel.

Zwischen- und innerparteilich unumstritten scheint hingegen die Notwendigkeit, Kindern aus bildungsferneren Schichten die gleichen Möglichkeiten, sprich: Chancen zu bieten, ihre Potenziale möglichst gut zu entfalten.

Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass Schulen zu Ganztagesbetreuungseinrichtungen werden, in welchen auch jene Schülerinnen und Schüler, deren Eltern nicht Akademiker sind, durch kompetente Betreuer beim Erledigen der Hausaufgaben und Vorbereiten von Prüfungen unterstützt werden, ergänzt durch die „tägliche Turnstunde“ in der Mitte des Tages (z.B. nach dem – ebenfalls Teil des Angebots – gesunden Mittagessen in der Schulkantine).

Noch besser wäre es, die Aufgaben gleich wegzulassen und stattdessen dem Unterricht der Hauptfächer mehr Stunden pro Woche zu widmen, die idealer Weise geblockt (über zwei bzw. drei Lehreinheiten) abgehalten werden.

Wer schon einmal unterrichtet hat weiß, wie lange es dauert, Ruhe und Konzentration im Klassenzimmer zu erreichen und wie kurz 45 Minuten dafür sind, dann auch noch substanzielle Fortschritte im Lehrstoff zu schaffen.

Die „Gesamtschule“ ist nicht der Weisheit letzter Schluss, denn eine Binnendifferenzierung in Leistungsgruppen ist trotzdem notwendig, ein Auseinanderreißen von guten und weniger guten Schülerinnen und Schülern unumgänglich.

Denn der gemeinsame Unterricht der Begabteren und weniger Begabten bringt beiden nichts. Die einen werden über-, die anderen unterfordert.

Mag sein, dass der „Mittelwert“ an Bildung, der dabei herauskommt, einem wie auch immer begründeten „Gleichheitsgedanken“ entspricht.

Aber fair ist das nicht und besonders intelligent schon gar nicht.

Ästhetik, Ethik, Theologie..?

Der vor 200 Jahren geborene dänische Philosoph Søren Aabye Kierkegaard sprach bekanntlich von drei Stadien, in denen sich die Existenz des einzelnen Menschen befinden kann: im ästhetischen, ethischen und religiösen Stadium.

Während das ästhetische Stadium sich darin erschöpft, ein Leben im Hier und Jetzt, ein moralfreies Aufgehen im Genuss des Augenblicks zu bieten, findet der durch den Dauerrausch gleichsam abgestumpfte, nach Tiefgang suchende Mensch ins zweite, das ethische Stadium. Hier blickt er über den Tellerrand der egoistischen Lustbefriedigung hinaus und erkennt, dass er Verantwortung übernehmen muss für Seinesgleichen.

Eigentlich hätte Kierkegaard hier stehen bleiben können.

Ein Leben, das sich nicht im egoistischen Sinnesrausch verliert, sondern den Anderen mit einbezieht und sich auch um seine Bedürfnisse sorgt, kann das ästhetische Stadium aber durchaus integrieren:

Warum nicht Spaß haben, wenn man darauf achtet, dass es auch den Anderen gut geht?

Leider hat Kierkegaard als drittes das religiöse Stadium postuliert und zugleich – so ehrlich war er dann doch – zugegeben, dass dieses nicht mehr rational vermittelbar, sondern nur mehr durch den „Sprung“ in den Glauben erreichbar ist.

Ein Sprung, den heute – abgestoßen von der Oberflächlichkeit des Konsums – immer mehr Menschen zu machen bereit sind und sich dabei doch wieder – neuen – Konsumgütern, nämlich jenen der „Sinn-Industrie“, ausliefern.

Die Esoterik-Branche boomt.

Das Buch des Tiroler Psychologen und Esoterik-Kritikers Johannes Fischler zeigt, wie der Esoterik-Markt funktioniert und warum Menschen ihm auf den Leim gehen.

Unbedingt lesen..!

Johannes Fischler: New Cage: Esoterik 2.0. Wie sie die Köpfe leert und die Kassen füllt

Quatsch? Quatsch!

Die Biochemikerin Renée Schroeder hat es gewagt, in einer Diskussionssendung des ORF Religion als „Quatsch“ zu bezeichnen.

Ein deutscher Theologe, ebenfalls Teilnehmer an dieser Diskussion, ist ihr vehement entgegen getreten.

Quintessenz seiner Kritik an Schröder:

Man könne doch nicht 1,2 Mrd. Gläubige weltweit beleidigen respektive diese als Dummköpfe verunglimpfen.

Nun kann man darüber streiten, ob es nett ist, sich über Menschen lustig zu machen, die – aus welchen Gründen auch immer und seien es bloß sentimentale  – im Erwachsenenalter an religiösen Traditionen festhalten.

Man kann auch als Atheist seine Kinder so erziehen, dass sie sich gläubigen Menschen gegenüber respektvoll verhalten, ob sie deren Glauben nun für Unsinn halten oder nicht.

Aber dieser „Respekt“ darf nicht zum Gesetz werden, dessen Bruch bestraft werden kann.

Tatsächlich gibt es jedoch im österreichischen Strafrecht den § 188: „Herabwürdigung religiöser Lehren“ – geahndet wird ein entsprechendes Zuwiderhandeln mit bis zu sechs Monaten Gefängnis (oder 360 Tagsätzen).

Das ist völlig inakzeptabel, denn aus naturwissenschaftlicher Sicht ist bisher kein Beweis dafür erbracht worden, dass derjenige Gott, um den es den Christen geht, tatsächlich existiert.

Es mag unhöflich, weil beleidigend sein, Menschen zu sagen, dass ihre Überzeugungen „Quatsch“ seien.

Per Gesetz verbieten und unter Strafe stellen darf man dies trotzdem nicht, denn damit das zulässig wäre, müsste erst der Wahrheitsbeweis der Gläubigen für die Behauptung der Existenz des Objekts ihrer Überzeugung erbracht werden.

So lange Religionen Privatmeinungen darstellen, die im Privaten gelebt werden: kein Problem.

Sobald Gläubige jedoch danach trachten, ihre unüberprüften, weil unüberprüfbaren Glaubenssätze in die Welt einzubauen und über staatliche Gesetze auch den Nichtgläubigen ihre in vielen Fällen kruden Überzeugungen (z.B. zu den Themen „Abtreibung“ und „Homosexualität“) aufs Auge zu drücken, ist es nicht nur zulässig, sondern geradezu Pflicht für säkulare Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Quatsch als „Quatsch“ zu bezeichnen.

Unnatürlich..? Natürlich nicht..!

Für konservative Menschen hierzulande – und davon gibt es wohl noch einige, nicht bloß innerhalb von ÖVP, FPÖ und der Katholischen Kirche – dürfte das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) ein Schlag ins Gesicht sein:

Bei der Adoption von Stiefkindern durch die neue Partnerin / den neuen Partner einer Mutter / eines Vaters dürfen Homosexuelle Heterosexuellen gegenüber nicht benachteiligt werden, denn das würde gegen die Menschenrechte verstoßen.

Nun ist zwar keineswegs klar, welchen Status die Menschenrechte rechtsphilosophisch beanspruchen dürfen und wie sie sich begründen lassen; doch diese Frage ist für die vorliegende Entscheidung vielleicht gar nicht von allzu großer Bedeutung.

Gegner der „Homo-Ehe“ und der Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare oder Einzelpersonen führen als Begründung für ihre Position gerne die „Natur“ ins Treffen und das, was sie gemäß ihrem Naturverständnis für „unnatürlich“ halten.

Das wirft die Frage auf, wer bestimmen darf und soll, was als „natürlich“ angesehen werden kann und was als „unnatürlich“.

Ist nicht per definitionem alles „natürlich“, was in der „Natur“ vorkommt?

Wenn dem so ist, gilt das selbstverständlich auch für Homosexualität, die nicht nur beim Menschen, sondern auch bei zahlreichen anderen Tierarten vorkommt.

Wer seiner Weltanschauung ein bestimmtes Naturbild zugrunde legt, kann mit Leichtigkeit bereits von Anfang an klar sagen, was als „natürlich“ gilt und was als „unnatürlich“.

Damit bleibt er / sie aber die Erklärung schuldig, wie er / sie zu diesem Naturbild kommt und was ihn / sie dazu berechtigt, gerade dieses als Maßstab für moralphilosophische und lebenspraktische Fragen heranzuziehen.

„Zwei Männer oder zwei Frauen können keine Kinder zeugen!“ sagen Gegner von Homo-Ehe und Adoption durch Homosexuelle.

Das trifft auch auf infertile Heterosexuelle zu, die dürften gemäß dieser Logik also auch nicht heiraten und keine Kinder adoptieren.

Aus einem „Sein“ lässt sich prinzipiell kein „Sollen“ ableiten, hatte bereits im 18. Jahrhundert der schottische Philosoph David Hume erkannt. Aus einem noch so hohen Prozentsatz Heterosexueller unter Mensch und Tier lässt sich also nicht ableiten, dass „die Natur“ Heterosexualität als Norm ansieht und gerne „hätte“, dass Homosexualität nicht vorkommt.

Selbst wenn man das von Hume aufgezeigte Problem ignorieren würde, könnte man genau genommen nur folgenden Schluss ziehen:

„Die Natur“ will einen gewissen Prozentsatz Heterosexueller und einen bestimmten Prozentsatz Homosexueller (wobei die Prozentsätze sich permanent ändern, je nach aktueller und wegen Geburten und Todesfällen stets im Wandel befindlicher Verteilung von hetero- und homosexuellen Menschen auf der Welt).

Wer jedoch so denkt und der Natur eine Art „Bewusstsein“ samt Absichten und Zielgerichtetheit unterstellt, hat irgendetwas falsch verstanden, ist wohl bei Aristoteles und seinen mittelalterlichen Anhängern hängen geblieben und hat Charles Darwin und seine Evolutionstheorie verschlafen.

Die einzig relevante Frage rund um das Thema „Adoption durch Homosexuelle“ ist eine rein empirische und die wurde bereits in mehreren Studien gestellt und beantwortet:

Schaden homosexuelle Eltern der Entwicklung ihrer Kinder?

Die Antwort lautet: Nein.

Warum sollte das auch so sein?

Es gibt heterosexuelle Paare mit dominante(re)n Müttern und sanfte(re)n Vätern, es gibt solche, wo Vater und Mutter sanf(ter) und solche, wo beide dominant(er) sind.

Welche Kombination von Charakteren für die Entwicklung eines Kindes besser oder schlechter ist, lässt sich wohl nicht beantworten.

Dass die Liebe der Eltern und ihr verantwortungsvoller Umgang mit ihren Kindern das Wichtigste für deren Entwicklung ist, dürfte unbestritten sein. Ob es sich dabei um Vater und Mutter, Vater oder Mutter, zwei Mütter oder zwei Väter handelt, ist offensichtlich nebensächlich.

Knapp daneben…

Nein, selbstverständlich hat niemand meiner Verwandten, Freunde und Bekannten daran geglaubt, dass der Maya-Kalender tatsächlich den Weltuntergang vorhersagt.

Aber die eine oder der andere war sich nicht ganz sicher, ob nicht doch vielleicht, unter Umständen, eventuell…

Was für ein Schwachsinn..!

Angenommen, die Zukunft stünde schon heute fest, sie wäre also „vorherbestimmt“.

Wie könnten wir wissen, dass das tatsächlich so ist?

Nun, dazu müssten wir wissen, was genau morgen, sagen wir, zum Beispiel um 12 Uhr Mittag, passieren wird.

Angenommen, ich wüsste, dass ich morgen um 12 Uhr Mittag auf der Wiener Mariahilferstraße, Ecke Kaiserstraße mit dem Auto eine alte Frau überfahren würde.

Ich könnte diese „Prophezeihung“ ganz leicht ad absurdum führen, indem ich heute noch aufs Dach meines Hauses steige und mich in die Tiefe und somit in den sicheren Tod stürze.

Wenn ich die „vorhergesagte“ Zukunft verändern kann, kann sie nicht vorhergesagt werden.

Also ist die Zukunft nicht vorherbestimmt.

Schwierige Operation..?

Nun also die Debatte über die Zulässigkeit von Beschneidungen als Ausübung der Religionsfreiheit.

Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung bezeichnet.

Die Religionsfreiheit – in diesem Fall jene der Eltern – wiege weniger schwer als das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.

Bereits unmittelbar nach dem Urteil liefen einige jüdische und muslimische Verbände Sturm dagegen und wurden dabei auch von manchen ihrer christlichen Kollegen unterstützt.

Die Kritiker des Kölner Urteils sehen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit in Gefahr.

Die Befürworter hingegen pochen auf das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Eine klassische Patt-Situation? Ein gordischer Knoten? Eine schwierige Operation?

Nichts von alledem.

Das Recht auf „freie Religionsausübung“ trägt ein fundamentaleres Recht in sich, dasselbe gilt für das Menschenrecht auf „körperliche Unversehrtheit“:

Es handelt sich dabei um die Freiheit des Individuums.

Sie steht an unterster bzw. oberster Stelle.

Sie ist als prinzipielle Freiheit zu verstehen, was sowohl die Freiheit zu, als auch jene von Religion impliziert, die weder durch Religionsverbote, noch durch religiöse Zwänge behindert werden dürfen.

Jeder Mensch soll das Recht darauf haben, über sein eigenes Leben und seinen Glauben frei zu verfügen – über sein eigenes, wohlgemerkt, aber nicht über jenes anderer Menschen, und zwar auch dann nicht, wenn es sich dabei um seine eigenen Kinder handelt.

„Die Freiheit eines jenen beginnt dort, wo die Freiheit eines anderen aufhört.“ hat schon Immanuel Kant bemerkt.

Dem ist nichts hinzuzufügen.